Arbeitsvertrag - ArbeitsRatgeber
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Der Arbeitsvertrag: Basis für das Arbeitsverhältnis

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Definition, Erklärung

In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten und Rechte in einem Arbeitsverhältnis festgelegt. Dazu gehören Aussagen über die Art der Arbeitsleistung, über Einkommen, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeit. Häufig dienen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als Grundlage bzw. machen Vorgaben. Nach der Wertigkeit gilt die Reihenfolge Grundgesetz - Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - individueller Vertrag. D.h. der individuelle Vertrag darf den Regelungen der Betriebsvereinbarung nicht widersprechen, ansonsten gilt diese.
Der Arbeitsvertrag ist spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Arbeit vom Arbeitgeber vorzulegen.

In einem Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 09.09.2008

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