Definition, Erklärung
In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten und Rechte in einem Arbeitsverhältnis festgelegt. Dazu gehören Aussagen über die Art der Arbeitsleistung, über Einkommen, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeit. Häufig dienen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als Grundlage bzw. machen Vorgaben. Nach der Wertigkeit gilt die Reihenfolge Grundgesetz - Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - individueller Vertrag. D.h. der individuelle Vertrag darf den Regelungen der Betriebsvereinbarung nicht widersprechen, ansonsten gilt diese.
Der Arbeitsvertrag ist spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Arbeit vom Arbeitgeber vorzulegen.
In einem Arbeitsvertrag
sollte enthalten sein
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
- Beginn und Dauer (bei befristeten Verträgen) des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort und Einsatzmöglichkeit an anderen Orten
- Bezeichnung der Funktion und Beschreibung der Tätigkeit
- Arbeitszeit
- Einkommen und dessen Bestandteile sowie Sonderzahlungen und Boni und wovon sie abhängen
- Urlaub
- Ort und Datum des Vertragsschlusses
- Unterschrift des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az: BAG, 2 AZR 690/02
Ein Arbeitsvertrag darf nicht ohne sachlichem Grund zeitlich befristet sein, wenn zuvor bereits ein Beschäftigungsverhältnis existierte.
Presseartikel
- Den Arbeitsvertrag verhandeln; monster.de, 26.05.2008
- Fiese Fallen im Arbeitsvertrag; FOCUS Online, 08.05.2008
- Bonuszahlung muss geregelt sein; FOCUS Online, 25.10.2007
- Vertragspoker: An den Regeln rütteln; monster.de, 20.08.2007
- Arbeitsvertrag im Überblick; monster.de, 06.08.2007
- Arbeitsvertrag: Wenig zu verhandeln; Hans Böckler Stiftung, 12/2007
- Arbeiten ohne Arbeitsvertrag; monster.de, 06.12.2006
- Fallen im Arbeitsvertrag; monster.de, 27.11.2006
- Am Rande des Tarifvertrags; monster.de, 18.09.2006
- Wettbewerbs-Verbot im Arbeitsvertrag; monster.de, 04.09.2006
- Befristete Arbeitsverträge haben ihre Tücken - Rechtslage birgt insbesondere für den Arbeitgeber Überraschungen; DASV, 12/2005
- Ein erneuter Blick in den Vertrag lohnt sich; stern.de, 16.12.2005
- Gute-Laune-Klausel: Jammern am Arbeitsplatz verboten; SPIEGEL ONLINE, 01.11.2005
- Arbeit auf Zeit, jobpilot.de, 25.07.2005
Ein Berufsstart auf Raten wird immer alltäglicher. 40 Prozent der Berufsanfänger unter 20 Jahren haben befristete Arbeitsverträge - das sind sieben Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 1996
- Checkliste für den Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag; Arbeitslosenhilfe Online e.V.
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
- Der preiswerte Ratgeber Der richtige Arbeitsvertrag, herausgegeben von einem Rechtsanwalt, beinhaltet die wichtigsten arbeitsvertraglichen Regelungen und einen umfangreichen Anhang mit mehreren Vertragsmustern und Rechtsvorschriften.
- Mein Arbeitsvertrag beinhaltet eine CD mit Musterbriefen und Musterverträgen. Neben den Inhalten eines Arbeitsvertrages gibt dieser Erste-Hilfe-Ratgeber Tipps zur Vertragsverhandlung.
Letzte Aktualisierung: 09.09.2008