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Arbeitsschutz

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsleben, Arbeitsplatz

Definition, Erklärung

Quelle: Dr. Robert Rath, Referatsleiter Information und Kommunikation im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

Betrieblicher Arbeitsschutz hat das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu wahren, denn nur gesunde, aktive und motivierte Mitarbeiter/innen sind die Basis des Unternehmenserfolges.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber, der von seinen betrieblichen Experten Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter (siehe: Arbeitssicherheitsgesetz) beraten und unterstützt wird. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes beurteilt er Gefährdungen bei der Arbeit, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten und dokumentiert dies. Aufgrund des neueren europäischen Rechts hat der Gesetzgeber dabei die früheren, rigiden und schematischen Ansätze verlassen und lässt Spielraum für individuelle betriebliche oder branchenangepasste Lösungen. Der Arbeitgeber muss also die arbeitstypischen Gefährdungen ermitteln und bewerten, Festlegungen treffen bzw. Maßnahmen ergreifen und die Wirksamkeit seiner Festlegungen kontrollieren, sowie all dies dokumentieren.

In einigen Rechtsbereichen nimmt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die Aufgabe des freien Ermittelns, Beurteilens und Festlegens ab und normiert, wie zu verfahren ist. Beispiele dafür sind der Mutterschutz, der Einsatz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in künstlerischen Berufen, die Gestaltung von Arbeitsstätten, der Einsatz von Betriebsmitteln, das Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz und der Umgang mit Gefahrstoffen.

Das Aufsichtssystem im Arbeitsschutz ist in Deutschland dual aufgebaut:
Die Unfallversicherungsträger wie die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen regulieren Schadensfälle aus Berufskrankheiten, Tod oder Invalidität als Folge der beruflichen Tätigkeit. Jeder Betrieb ist kraft seiner Branchenzugehörigkeit (Zwangs-)Mitglied eines Unfallversicherungsträgers. Mittels Unfallverhütungsvorschriften und einer Aufsicht durch Revisionskräfte sollen die Versicherungsfälle gering gehalten werden.
Unabhängig davon führen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder, früher die Gewerbeaufsicht, die staatliche Aufsicht. Diese in den Ländern jeweils unterschiedlich bezeichneten Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ahnden Verstöße und beraten Unternehmen über den Aufbau einer geeigneten innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Tipps, Checkliste

Für Arbeitgeber:

  • Ermitteln Sie, welche typischen Gefahren durch die Arbeit für Ihre Beschäftigten entstehen
  • Überlegen Sie, wie Sie die Arbeitsbedingungen so verändern können, dass die Beeinträchtigungen für Ihre Mitarbeiter/innen im Interesse deren Gesundheit und Sicherheit verringert werden können
  • Überprüfen Sie, ob ihre Beschäftigten in die typischen Gefahren des Arbeitsplatzes eingewiesen sind oder eine aktuelle Unterrichtung / Einweisung benötigen
  • Stellen Sie Regeln auf, wie man sich gesund und sicher bei der Arbeit verhält, und sanktionieren Sie Abweichungen
  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, wie wichtig deren Gesundheit und Sicherheit für deren Eigeninteresse ist – und dass der Unternehmenserfolg davon abhängt
  • Fordern Sie pro-aktiv Beratungen durch Ihren Betriebsarzt und Ihre Sicherheitsmanager zu bestimmten Fragen oder zum Sicherheitskonzept und zum Gesundheitsmanagements Ihres Unternehmens ein
  • Bilden Sie sich von Zeit zu Zeit ein Urteil, ob Ihre Maßnahmen im Arbeitsschutz noch wirksam sind oder verbessert und aktualisiert werden müssen

Für Arbeitnehmer:

  • Lassen Sie sich vor Arbeitsbeginn oder vor der Aufnahme neuer Tätigkeiten konkret über die Gefahren für Ihre Sicherheit und Gesundheit aufklären
  • Informieren Sie Ihre Vorgesetzten über Sicherheitsmängel und Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz, und machen Sie, wenn möglich, bereits einen ersten Lösungsvorschlag
  • Kontaktieren Sie pro-aktiv den Betriebsarzt und den Sicherheitsmanger über nicht abgestellte Sicherheitsprobleme und Gesundheitsgefahren, und warten Sie nicht erst auf die jährliche Betriebsbegehung

Checklisten:

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen