Definition, Erklärung
Teilzeitarbeit ist das Erbringen einer Arbeitsleistung, die in einer kürzeren Wochenarbeitszeit erbracht wird, als sie von vollzeitbeschäftigten, vergleichbaren Arbeitnehmern geleistet wird. Dabei ist zunächst auf die Wochenarbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen. Teilzeit ist nicht beschränkt auf bestimmte Berufe oder Positionen - auch Manager, Mitarbeiter im Außendienst, Projektleiter und -mitarbeiter können Teilzeit arbeiten.
Von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist allerdings eine hohe Flexibilität und gutes Zeitmanagement erforderlich, um die betrieblichen Bedürfnisse weiterhin erfüllen zu können. Vor allem Frauen nutzen die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, um ihre Kinder betreuuen zu können. Aber auch immer mehr Männer schätzen die Vorteile und sehen sie als Möglichkeit, andere Interessen, wie Promotion, Familienarbeit, Hobbies, im Sinne der work-life-balance mit dem Beruf vereinbaren zu können. Die Unternehmen greifen in Zeiten mangelnder Auftragslage gerne auf dieses Instrument zurück, um Kündigungen und Wiedereinstellungen vermeiden zu können.
Tipps, Checkliste
- Der Teilzeitanspruch gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht und im Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang ist spätestens 3 Monate vorher schriftlich oder mündlich anzumelden. In einem Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber soll einvernehmlich eine Verringerung der Arbeitszeit erzielt werden und in einer Vereinbarung festgelegt werden.
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil 9 AZR 781/07 vom 16.09.2008
Vollzeit - Teilzeit - und zurück?
- Urteil 9 AZR 313/07 vom 24.06.2008
BAG: Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Dauer-Teilzeit
- Urteil AZ 9 AZR 874/06 vom 08.05.2007
Vorfahrt beim Arbeitszeit-Wunsch
- Urteil 1 Ga 114/07
Gericht gibt junger Mutter recht; FOCUS Online, 05.07.2007
- Urteil 9 AZR 874/06
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben vorrangigen Aufstockungsanspruch bei Arbeitszeit
- LAG, Urteil v. 04.05.2006, Az. 8 Sa 2046/05:
Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen
- BAG, Urteil v. 21.06.2005, 9 AZR 409/04:
Arbeitgeber können Teilzeitbegehren ablehnen, stern.de, 20.05.2005
- Nach §8 TzBfG ist Ihrem Teilzeitwunsch zu entsprechen, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitsnehmer beschäftigt, Sie seit mehr als 6 Monaten in diesem Betrieb arbeiten und durch die Teilzeit die Unternehmensorganisation, -sicherheit oder die Arbeitsabläufe nicht wesentlich beeinträchtigt werden
Presseartikel
- Raus aus der Teilzeitfalle; stern.de, 32/2008
- Welche Rechte Teilzeitkräfte haben; stern.de, 18.07.2008
- Teilzeit wird immer beliebter; monster.de, 18.02.2008
- Flexible Halbtagsjobber; sueddeutsche.de, 29.01.2008
- Teilzeitjobs steigen auf Rekordhoch; FOCUS Online, 17.01.2008
- "Dann geh' doch zu Aldi"; stern.de, 47/2007
- Anspruch auf Teilzeit; monster.de, 03.09.2007
Wann betriebliche Gründe gegen Teilzeit sprechen
- Teilzeitbeschäftigte verdienen pro Stunde weniger als Vollzeitkräfte; Statistisches Bundesamt Deutschland, 19.07.2007
- Teilzeitbeschäftigte verdienen deutlich weniger; SPIEGEL ONLINE, 19.07.2007
- Teilzeit-Manager: Zwischen Mumps und Meetings; FAZjob.NET, 15.01.2007
- Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitarbeitsstelle: Änderungskündigung nötig; Verlag für die Deutsche Wirtschaft
- Frauen besetzen drei Viertel aller Teilzeitstellen; DIHK, 28.11.2005
- Teilzeitarbeit
Maria Büntgen wertete 34 Vereinbarungen zur Teilzeitarbeit aus. Die Regelungen zeigen, wie Lösungen umgesetzt werden können
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 17.11.2008