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Selbständigkeit: Unternehmer sein

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsleben

Definition, Erklärung

Ein angehender Unternehmer definierte die Selbständigkeit als „ich arbeite selbst und ständig“. Trotzdem können sich die meisten Selbständigen aufgrund ihrer Eigenverantwortung nichts mehr anderes vorstellen. Charakteristisch für die Nichtselbständigkeit ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Dagegen kennzeichnet die Selbständigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit. Eine Mischform stellt die Scheinselbständigkeit dar.

Mit der Existenzgründung beginnt der Schritt in die Selbständigkeit. Verbunden mit der Selbständigkeit sind bestimmte formale Merkmale:

  • Gewerbeanmeldung durch Eintrag ins Handelsregister oder bei freien Berufen die Anmeldung beim Wohnsitzfinanzamt
  • Statt Lohnsteuer zahlen Selbständige Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuer
  • Der Selbständige ist in der Regel (Ausnahme: selbständige Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert) von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Für Kranken- und Alterssicherung hat er selbst Vorsorge zu treffen
  • Eigener Briefkopf
  • Keine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit und Ort der Arbeitsleistung
  • eigene Betriebsstätte
  • fehlende Eingliederung in einen fremden Betrieb
  • Tragung eines Unternehmerrisikos

Tipps, Checkliste

  • Erkundigen Sie sich, ob sich für Ihr Vorhaben ein Gewerbe oder ein freier Beruf besser eignet und legen Sie Ihre Rechtsform fest
  • Klären Sie Ihre soziale Absicherung
  • Achten Sie auf eine gesunde Finanzierung
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrem Einkommen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, Arbeitsunterbrechungen durch Krankheit, Unfall oder Auftragsrückgang abgefangen werden kann, Sie für Ihre Rente vorsorgen, die anfallenden Steuern begleichen und evt. aufgenommene Fremdmittel zurückzahlen können. Bestimmen Sie daraus Ihr Startkapital
  • Achten Sie auf den Standort für Ihr Unternehmen: Kundennähe, betriebliche Kosten wie Miete, Gewerbesteuer, Personalkosten sind dabei zu berücksichtigen
  • Machen Sie einen Finanzierungsplan und berücksichtigen Sie dabei:
    • Personalkosten
    • Miete bzw. Pacht
    • Werbungskosten
    • Ausgaben für Geschäftsräume
    • Rechts- und Beratungskosten
    • Post- und Bürokosten
    • Zinsen für aufgenommenes Fremdkapital
    • Abschreibung
    • Versicherungskosten
    • Beiträge zu Kammern und Verbänden
  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, wenn Sie Fremdkapital benötigen
  • Achten Sie auf die Bestimmungen der Gewerbeaufsicht
  • Schließen Sie betriebliche Versicherungen ab. Bedenken Sie dabei mögliche Risiken und Schadensfälle in Ihrem Beruf und Ihrer Branche. Dabei sollten Sie an eigene Schäden denken und an Schäden bei Dritten, die durch Ihre Tätigkeit verursacht werden. Auch bei größter Sorgfalt kann ein Schaden auftreten

Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil 9 AL 302/06
    Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Sozialgericht Koblenz hält Änderung für verfassungswidrig

Informationsquellen

Literatur