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Arbeitnehmer: Rechte und Pflichten

Letzte Aktualisierung: 12/12/2013 | Arbeitsleben

Definition, Erklärung

Als Arbeitnehmer ist definiert, „wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist.“ (siehe Rechtswörterbuch.de). Sobald ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird, wird demnach der Arbeitssuchende zum Arbeitnehmer. Er stellt seine Arbeitsleistung gegen Bezahlung dem Arbeitgeber zur Verfügung. Damit unterscheidet er sich vom Selbständigen, der in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht.

Die Abgrenzung zum Selbständigen ist allerdings nicht immer einfach, z.B. bei der Scheinselbständigkeit. In manchen Föllen ist strittig, wer als Arbeitnehmer zählt. Dies hängt von der Betrachtungsweise ab. So ist z.B. ein Geschäftsführer arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer, durchaus aber sozialrechtlich, da er ebenfalls Beiträge an die Sozialversicherung abführt und dementsprechend z.B. Arbeitslosengeld beziehen kann.

Zu den Arbeitnehmern zählen (im weiteren Sinn):

Nicht als Arbeitnehmer zählen Erwerbstätige bzw. Beschäftigte, wie:

  • Beamte (da kein privatrechtliches Dienstverhältnis)
  • Selbstständige (Freiberufler, Gewerbetreibende) und die mithelfenden Familienangehörigen

Arbeitnehmerähnliche Personen sind:

Charakteristiken für einen Arbeitnehmer:

  • Es liegt ein privatrechtliches Dienstverhältnis, also ein Arbeitsvertrag vor
  • Der Arbeitnehmer ist in die Organisation des Arbeitgebers eingebunden
  • Er ist weisungsgebunden an den Arbeitgeber bzgl. Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit
  • Er ist sozial schutzbedürftig

Besondere Gruppen von Mitarbeitern, die besonderen Schutz im Unternehmen genießen:

  • Praktikanten
  • Betriebsräte
  • Behinderte/Schwerbehinderte
  • Frauen/Schwangere
  • Jugendliche

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in Gesetzen geregelt. Generell gehören dazu:

Rechte des Arbeitnehmers:

  • Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung
  • Recht auf Beschäftigung
  • Recht auf freie Meinungsäußerung, wobei er auf Belange von Arbeitgeber, Kunden und Vertragspartner Rücksicht nehmen muss
  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Recht auf Einsicht in Personalakte
  • Recht auf Urlaub, Elternzeit und auf ungestörte Freizeit
  • Recht auf Pausen, z.B. Mittagspause
  • Recht auf Arbeitszeugnis nach Kündigung
  • Recht auf Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber
  • Recht auf Kündigungsschutz, sobald Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate dauert
  • Recht auf Mitbestimmung bei mindestens 5 ständig Beschäftigten durch Betriebsverfassungsgesetz

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Abgabe von Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweis an Personalabteilung des Unternehmens
  • Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen der vereinbarten Arbeit
  • Treuepflicht: Arbeitnehmer muss sich für Interessen des Unternehmens einsetzen
  • Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht zur Gewährleistunge der Ordnung und Sicherheit des Unternehmens
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Materialien und Werkzeugen
  • Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden gemäß Anweisungen des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Krankmeldung
  • Auskunftspflicht über Stand der Arbeit
  • Pflicht zu korrekten Angaben, z.B. Spesen, Dienstausfall
  • Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht als direkter Konkurrent zu seinem Arbeitgeber auftreten
  • Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft
  • Meldung über Arbeitnehmererfindung

Verstoßt der Arbeitnehmer gegen eine seiner Pflichten, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Diese ist in der Regel eine Voraussetzung für eine Kündigung.

Informationsquellen

Literatur