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Private Krankenversicherung oder Krankenkasse (PKV)

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Sozialversicherung

Definition, Erklärung

Seit 01. April 2007 besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung ist es unter bestimmten Bedingungen auch möglich, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Hierbei handelt es sich um private Unternehmen und nicht wie bei den gesetzlichen um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Etwa 8,5 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert.

Versicherungsarten:

  • Vollversicherung
  • Teilversicherung, z.B. bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch Dienstherrn
  • Zusatzversicherung, um Risiken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt werden, abzusichern. Dazu gehören Auslandskrankenversicherungen, Krankenhaustagegeld, Krankengeld

Versicherte:

  • Höherverdienende, deren Bruttoarbeitsentgelt mindestens 3 Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Einkommensgrenze liegt 2011 bei 4.125 Euro pro Monat  oder 49.500 Euro pro Jahr
  • Selbständige und Freiberufler im Hauptberuf
  • Beamte, Richter, Abgeordnete. Der Dienstherr übernimmt mittels Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Beiträge
  • Studenten, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen
  • Journalisten und Künstler oberhalb Versicherungspflichtgrenze
  • Gesetzlich Pflichtversicherte, die private Zusatzversicherungen, z.B. für Zahnersatz abschließen

Beiträge/Prämien/Tarife:

Die monatlichen Beiträge für jeden Versicherten – es gibt keine Familienversicherung – werden einkommensunabhängig ermittelt. Sie sind v.a. abhängig von

  • Leistungsumfang
  • individuelles Risiko, das sich am Geschlecht, am Gesundheitszustand, Berufsgruppe und Versicherungsbeginn orientiert. Bei höherem Risiko sind auch höhere Beiträge zu bezahlen

Die Beiträge sind so berechnet, dass sie einerseits das aktuelle Risiko abdecken und andererseits eine Altersrückstellung für das Risiko in höherem Alter gewährleisten. Deshalb sind die Beiträge zu Beginn der Versicherungszeit höher als notwendig. Üblicherweise werden die Beiträge jährlich an die Entwicklung der Kosten und Einnahmen angepasst. Werden keine Leistungen durch den Versicherten benötigt und deshalb keine Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht, gewähren viele Versicherungen eine Beitragsrückerstattung. In diesem Fall können bis zu 6 Monatsbeiträge zurück erstattet werden.

Leistungen:

Die Leistungen der privaten Krankenkasse sind in der Regel umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesundheitsreform im Jahr 2007 verpflichtet die privaten Krankenkassen, ab dem 01. Januar 2009 einen „Basistarif“ anzubieten. Dieser orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und ist hinsichtlich Beitrag auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. In diesen Tarif kann jeder wechseln, niemand darf als Versicherter abgelehnt werden. Obwohl der Versicherte Privatversicherter ist, wird nach den verminderten Gebührenordnungssätzen, die für die gesetzlich Versicherten gelten, abgerechnet.

Erstattet werden in der Regel:

  • Chefarztbehandlung
  • Zahnersatz
  • Ein- oder Zweibett-Zimmer
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Physiotherapie

Prozedere:

Rechnungen werden nach Zustellung zuerst direkt vom Patienten bezahlt. Erst nach Einreichen bei der Krankenkasse, werden die Kosten geprüft und erstattet. Bei Inanspruchnahme der Dienste eines Arztes kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt zustande. Der Arzt stellt im Anschluß an die Behandlung eine Rechnung an den Patienten aus.

Stationäre Aufenthalte rechnen die Krankenhäuser direkt mit der Krankenkasse ab, wenn eine Krankenversicherungskarte vorgelegt wird. Chefärzte stellen ihre Leistungen dem Patienten direkt in Rechnung.

Tipps, Checkliste

  • Achten Sie bei Vertragsabschluß mit der ausgewählten privaten Krankenversicherung auf den Leistungskatalog. Neben dem Standardtarif können Sie verschiedene Module oder Leistungsbestandteile nach Wunsch auswählen. Hier bieten die privaten Krankenkassen unterschiedliche Pakete zu verschiedenen Preisen an
  • Achten Sie darauf, wieviele verschiedene Tarife bei der Krankenkasse Ihrer Wahl bestehen sowie auf die Entwicklung der Tarife. Je weniger oft die Beiträge angepasst werden, umso eher besteht Beitragsstabilität
  • Bei Vertragsabschluß ist in der Regel die Frage nach Ihrem Gesundheitszustand beinhaltet. Beantworten Sie diese wahrheitsgemäß. Sie müssen ansonsten mit empfindlichen Nachforderungen und Erhöhung der Beiträge rechnen, wenn Sie Erkrankungen oder Operationen, auch wenn Sie diese als unwesentlich betrachten, verschweigen. Im schlimmsten Fall kann die Krankenkasse sogar nachträglich den Vertrag auflösen. Sie würden dann ohne Versicherungsschutz dastehen
  • Kalkulieren Sie in den Berechnungen Ihrer monatlichen Zahlungen auch eine mögliche Selbstbeteiligung mit ein. Es gibt durchaus Fälle, in denen sich eine hohe Selbstbeteiligung rechnet, da sich Ihr monatlicher Beitrag dadurch gravierend senken kann
  • Der Abschluß zusätzlicher Leistungen ist jederzeit möglich
  • Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Betreffende wieder versicherungspflichtig wird (z.B. vom Selbständigen zum Arbeitnehmer), noch nicht 55 Jahre alt ist und das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Beachten Sie, dass jährliche Beitragsanpassungen erfolgen
  • Überlegen Sie sich gut, ob es für Sie sinnvoll ist, in die private Krankenkasse zu wechseln. Hier müssen Sie jedes Familienmitglied separat versichern und die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter
  • Legen Sie das Geld, das Sie durch die niedrigeren Beiträge bei einer private Krankenkasse im Vergleich zu den Beiträgen einer gesetzlichen Krankenkasse sparen, gut an. Dann können Sie es später nutzen für eventuell höhere Beiträge im fortgeschrittenen Alter
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, die Rechnungen der Ärzte zu kontrollieren. Melden Sie offensichtliche Abrechnungsfehler Ihrer Krankenkasse. Sie tragen dazu bei, „Schummeleien“ aufzudecken und die Beiträge möglichst niedrig zu halten
  • Bedenken Sie, dass auch ein Wechsel in eine andere private Krankenkasse häufig nicht sinnvoll ist. Aufgrund des späteren Eintrittsalters und dementsprechend nicht erfolgter Rückstellungen fürs Alter bekommen Sie nicht den besten Tarif. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung wechseln, müssen Sie einen hohen Risikozuschlag entrichten. Außerdem kann die neue private Krankenkasse Ihre Aufnahme verweigern
  • Berücksichtigen Sie bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auch die Möglichkeit, Beitragsrückerstattungen zu erhalten
  • Den Rechnungsbetrag müssen Sie als Versicherter direkt dem Arzt überweisen
  • Überprüfen Sie die Erstattungen der Krankenkasse
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die in Rechnung gestellte Leistung bzw. der Rechnungsbetrag von Ihrer Krankenkasse erstattet wird, fragen Sie vor der Bezahlung an den Arzt bei Ihrer Kasse nach. Verhandeln Sie auch über den Steigerungssatz mit Ihrem Arzt. Nicht immer übernehmen die Kassen einen Satz von 3,5 %, während 2,3 % üblicherweise erstattet werden
  • Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung (Arbeitgeberzuschuss). Hierbei gelten die gleichen Regeln wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings zahlt der Arbeitgeber maximal die Beiträge entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Reichen Sie Ihre Versicherungsdaten daher dem Arbeitgeber
  • Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen
  • Auch im Ausland genießen Sie Versicherungsschutz

Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil 2 O 209/11 vom 24.11.2011
    Wechsel in die GKV – PKV muss ordnungsgemäß gekündigt werden

Informationsquellen

Literatur