Betriebsvereinbarung: Zwischen Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag
Definition, Erklärung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertreten durch den Betriebsrat. Er bedarf der Schriftform und regelt Rechte und Pflichten der Parteien und schafft verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer des Betriebs. Basis ist das Betriebsverfassungsgesetz. Inhalte können sein:
- Beschwerden von Mitarbeitern
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Belegschaft im Betrieb
- Arbeitszeiten, Pausen, Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Einführung und Anwendung von IT-Systemen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen
- Themen der Lohngestaltung, wie Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden
- Leistungsbezogene Entgelte
- Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens
- Grundsätze zur Gruppenarbeit
- Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, wenn sie gesicherten, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen
- Personalfragebogen, Arbeitsverträge, Grundsätze des Mitarbeitergesprächs, Zielvereinbarungsgespräche
- Auswahlrichtlinien
- Teilnehmer betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- Sozialplan bei Betriebsänderungen und Personalabbau
- Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 08.02.2010
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