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Mitarbeitergespräch oder Jahresgespräch

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsleben

Definition, Erklärung

Eine Führungskraft sollte mit jedem Mitarbeiter einmal im Jahr ein Mitarbeitergespräch führen. Es dient sowohl der Motivation als auch der Eignungsfeststellung bzw. Leistungsbeurteilung. Meistens mithilfe eines Formulars werden Leistung und vereinbarte Ziele überprüft. Zugleich dient das Gespräch der Personalentwicklung bzw. Mitarbeiterförderung. Eine Folge von Mitarbeitergesprächen kann eine Weiterbildungsmaßnahme, eine neue Aufgabenzuordnung und bei erfolgreicher Gehaltsverhandlung eine Einkommenserhöhung sein.

Die Mitarbeitergespräche sind firmenspezifisch, die Beurteilungskriterien und Formulare abhängig von den betrieblichen Wünschen und Erfordernissen. In manchen Firmen ist das jährliche Mitarbeitergespräch zwingend vorgeschrieben und Aufgabenbestandteil der Führungskräfte. In anderen Firmen wird es situationsbedingt durchgeführt, beispielsweise nach dem Ende der Probezeit, nach Rückkehr einer längeren Abwesenheit wie Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch einem Sabbatical oder bei Konflikten bzw. zur Mitarbeiterförderung. Aber auch im Zuge der Trennung von Mitarbeitern bzw. bei Kündigung wird üblicherweise ein entsprechendes Gespräch geführt.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Ihr Vorgesetzter nicht auf Sie zukommt, ergreifen Sie die Initiative und vereinbaren einen Termin mit ihm für das Mitarbeitergespräch
  • Achten Sie auf ein 4-Augen-Gespräch. Bei schwierigen Gesprächen, z.B. bei Kündigung, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens (Betriebsrat, Rechtsanwalt) miteinbeziehen
  • Bereiten Sie sich auch als Mitarbeiter sorgfältig auf das Gespräch vor. Dazu gehört, dass Sie sich das Formular beschaffen, die Fragen vorab bereits beantworten, die Anforderungen und Aufgaben mit Ihrer Zielvereinbarung abgleichen und sich Gedanken machen, wo und wie Sie Ihre Zukunft sehen
  • Nutzen Sie das Gespräch auch dazu, Ihre eigenen Wünsche zur Zusammenarbeit anzubringen
  • Bleiben Sie sachlich und freundlich, auch wenn das Gespräch nicht so verläuft, wie Sie es sich wünschen
  • Achten Sie darauf, dass das Formular, das meist in der Personalakte landet, richtig ausgefüllt ist. Ansonsten legen Sie Einspruch ein und schalten die Personalabteilung bzw. den Betriebsrat ein
  • Beziehen Sie sich auf die Vereinbarungen im letzten Mitarbeitergespräch und klagen Sie auch von Ihrer Seite die Umsetzung ein (z.B. Schulungen, Förderung)

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur