
Ein Tarifvertrag wird zwischen den Tarifvertragsparteien Arbeitgeberverband und Gewerkschaft schriftlich geschlossen. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz. Der abgeschlossene Tarifvertrag ist nur dann gültig, wenn das Unternehmen in den fachlichen und regionalen Bereich des Tarifvertrags fällt und der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und die Arbeitnehmer Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind. Häufig findet der Tarifvertrag auch Anwendung bei Arbeitnehmern, die nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Hauptbestandteile sind der Lohn bzw. das Gehalt, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen.
Der Tarifvertrag kennt mehrere Tarifgruppen. Mitarbeiter mit speziellen Qualifikationen und Aufgaben, Führungskräfte und leitende Angestellte werden darüberhinaus außertariflich vergütet.
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