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Aussperrung

Letzte Aktualisierung: 20/01/2014 | Unternehmen

Definition, Erklärung

Ein Arbeitskampf findet statt, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihre Forderungen durchsetzen wollen. Streik und Aussperrung dienen als Mittel des Arbeitskampfes im System der Tarifautonomie. Während ein Streik von den Arbeitnehmern, konkret gesagt von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern ausgerufen wird, ist die Aussperrung eine Abwehrmaßnahme auf Arbeitskampfmaßnahmen. Bei der Aussperrung verweigert der Arbeitgeber Arbeitnehmern den Zutritt zu ihrer Arbeitsstätte. Wie der Streik dient die Aussperrung dazu, Druck auf den Verhandlungspartner, also bei der Aussperrung auf die Gewerkschaften, auszuüben und zum Abschluss eines Tarifvertrages zu kommen. Die Gewerkschaften zahlen während der Aussperrungsphase Streikgeld.

Voraussetzung für eine rechtmäßige Aussperrung:

  • Mittel in einem zulässigen Arbeitskampf
  • Arbeitnehmer und Gewerkschaft sind darüber unterrichtet
  • Durchführender ist der zuständige Arbeitgeberverband
  • Strafgesetze dürfen nicht verletzt werden
  • Die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom und Erhaltungs- und Notstandsarbeiten muss gewährleistet sein
  • Von der Aussperrung können auch nichtstreikende Arbeitnehmer betroffen werden, allerdings ist ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bzw. Übermaßverbot zu beachten
    • die Aussperrung ist auf das umstrittene Tarifgebiet zu beschränken
    • die Aussperrung sollte sich auf einen gleich hohen Anteil von Arbeitnehmern beziehen wie Streikende, wobei die ausgesperrten Mitarbeiter nicht unbedingt die Streikenden sein müssen
    • Arbeitsverhältnis bleibt während der Aussperrung bestehen

Formen der Aussperrung:

  • Abwehraussperrung – als Reaktion auf einen Streik
  • Angriffsaussperrung – kommt in der Praxis praktisch nicht vor
  • Heiße Aussperrung
    Ausschluss von Arbeitnehmern von Beschäftigung und Lohnzahlung als Reaktion auf einen Streik
  • Kalte Aussperrung
    Ein Unternehmen kann nicht produzieren, da es von einem anderen Unternehmen, das sich in Aussperrung befindet, abhängig ist. In diesem Fall haben die Ausgesperrten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder auf Streikgeld der Gewerkschaften. In besonders schweren Fällen kann Arbeitslosengeld I bezahlt werden

Folgen einer Aussperrung:

  • Einstellung der Arbeit
  • Ausschluss der Arbeitnehmer von der Beschäftigung
  • Wegfall der Lohnzahlungspflicht
  • Keine Auflösung des Arbeitsvertrags, sondern das Arbeitsverhältnis ruht während der Streik- und Aussperrungszeit
  • Nach Beendigung der Aussperrung, aber auch des Streiks, haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf unbeschränkte Weiterbeschäftigung

Während eines Schlichtungsverfahrens ist kein Arbeitskampf, also auch keine Aussperrung erlaubt.

Sozialversicherung und Aussperrung:

Aussperrungen sind umstritten, v.a. kalte Aussperrungen. So kann ein Zuliefererbetrieb durch seine heiße Aussperrung weitere kalte Aussperrungen bei den zu beliefernden Firmen bewirken. Auf diese Weise sind schnell viele Arbeitnehmer betroffen. Schließlich erhalten nur die Arbeitnehmer, die von einer heißen Aussperrung betroffen sind, und die in der Gewerkschaft organisiert sind, Streikgeld.

Tipps, Checkliste

  • Wenden Sie sich als Gewerkschaftsmitglied bei einer Aussperrung an Ihre Gewerkschaft. Möglicherweise bezahlt diese auch im Falle einer Aussperrung Streikunterstützung
  • Suchen Sie sich möglicherweise Unterstützung bei einem Anwalt, der auf das Tarifrecht und damit auf Aussperrung und Streik spezialisiert ist

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur