Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Leistungen - ArbeitsRatgeber
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Die Erwerbsminderungsrente

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Definition, Erklärung

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen, liegt eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor. Typische Krankheiten können beispielsweise schwere Depressionen, Bandscheibenvorfälle, Herz-Kreislauf-Leiden oder Krebs sein. Den Lebensunterhalt sichert in solchen Fällen die Erwerbsminderungsrente. Grundlage ist das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, § 435 SGB III. Damit werden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt. Wenn ein Anspruch vor dem 01.01.2001 bestand, gelten die alten Regelungen unverändert.

Voraussetzungen

Prozedere für Anerkennung der Erwerbsminderung

Leistung: volle Erwerbsminderungsrente

Leistung: halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung

Auszahlung

Besteuerung:

Generell ist die Rente aufgrund Erwerbsminderung als Einnahme steuerpflichtig. Durch die steuerlichen Freibeträge und Sonderausgaben sind in der Regel aber keine Steuern zu bezahlen

Hinzuverdienst bzw. anderweitiges Einkommen:

Anträge

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile

Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 21.11.2008

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