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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Sozialversicherung

Definition, Erklärung

Ein Element der Sozialversicherung in Deutschland ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Die Grundlage für die Arbeitslosenversicherung ist das Gesetz, das im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) festgeschrieben wurde. Ihre Aufgabe ist es, die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abzufangen. Die wichtigsten Leistungen sind die Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Kurzarbeitergeld. Weitere Leistungen sind die Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und die Qualifizierung. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit. Im Gegensatz zu anderen Arten der Sozialversicherung gibt es keine vergleichbare private Arbeitslosenversicherung. Vorrangiges Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Überbrückung vorübergehender Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungen.

Versicherte Personen in der Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten (dazu zählen auch Personen, die z.B. in Altersteilzeit sind)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Auszubildende
  • Jugendliche in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
  • Frauen im Mutterschutz und Eltern in der Elternzeit
  • Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld
  • Personen, die einen Angehörigen pflegen und einen Antrag stellen
  • Selbständige im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung, wenn eine Vorversicherung bestand

Versicherungsbefreite Personen:

  • Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten, Geistliche
  • Geringfügig Beschäftigte, also Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
  • Schüler und Studenten
  • Personen, die Rente aufgrund ihres Alters beziehen oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten

Die versicherten Personen haben einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur für Arbeit.

Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung

Finanziert wird die Arbeitslosenversicherung aus monatlichen Beiträgen, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeführt werden. Die Höhe ist abhängig vom Bruttolohn, seit dem 1. Januar 2011 insgesamt 3,0 Prozent, d.h 1,5 Prozent für den Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit (ab 01.01.2012) 5.600 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 4.800 Euro in den neuen. Beamte und Selbständige sind von Beitragszahlungen und von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung in der Regel ausgeschlossen. Selbständige, die sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern, zahlen in Westdeutschland einen monatlichen Beitrag von 17,64 Euro, in Ostdeutschland 14,95 Euro.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitsförderung als Leistung für Arbeitnehmer
    • Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
    • Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen
    • Mobilitätshilfen (Reisekosten, Fahrkosten, Trennungskosten, Umzugskosten)
    • Gründungszuschuss für Selbständigkeit
    • Berufsausbildungsbeihilfe
    • Übernahme von Weiterbildungskosten
    • Berufliche Rehabilitation von Behinderten
    • Kurzarbeitergeld
    • Insolvenzgeld
    • Wintergeld
  • Arbeitsförderung als Leistung für Arbeitgeber
    • Arbeitsmarktberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
    • Zuschüsse bei Einstellungen von Behinderten und älteren Arbeitnehmern
    • Leistungen hinsichtlich Altersteilzeit
    • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
    • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Arbeitsförderung als Leistung für Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen
    • Zuschüsse zu Maßnahmen der betrieblichen Ausbildung, zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, zur Verbessung der Infrastrukutr
    • Kostenübernahme für Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und Eingliederungshilfen
    • Darlehen und Zuschüsse für Eirnichtungen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder beruflichen Rehabilitation sowie Jugendwohnheime
    • Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
  • Entgeltersatzleistungen
    • Arbeitslosengeld
    • Kurzarbeitergeld
    • Übergangsgeld
    • Insolvenzgeld
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende

Diese Leistungen werden durch das Arbeitsamt erbracht.

Probleme und Kritik an der Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitslosenversicherung ist keine Versicherung. Die Leistungen und Beiträge werden nicht durch das „Versicherungsunternehmen“, sondern durch Gesetze definiert
  • Versicherungsfremde Leistungen wie Umschulung- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sind enthalten und belasten Finanzen
  • Arbeitslosenversicherung dient nicht der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Tipps, Checkliste

  • Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung übernimmt die Krankenkasse. Diese wird durch den Arbeitgeber über den Arbeitnehmer informiert
  • Bei der Arbeitslosenversicherung haben Sie als Arbeitnehmer keine Alternative. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber automatisch von Ihrem Einkommen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt
  • Auch die Leistungen werden von der Politik festgelegt
  • Prüfen Sie als Selbständiger, inwieweit Sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können und inwieweit das für Sie Sinn macht oder ob mögliche Formen der privaten Arbeitslosenversicherung sinnvoller sind

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur