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Zwischenzeugnis: Anspruch, Beispiel, Gründe

Letzte Aktualisierung: 08/12/2014 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Dieses dient zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit und dokumentiert die Fähigkeiten und das Verhalten des Arbeitnehmers. Daher spielt es eine große Rolle bei der Bewerbung um eine neue Tätigkeit.

Ein Zeugnis ist aber nicht nur bei einer Kündigung sinnvoll. Vielmehr sollte auch bei passenden Gelegenheiten um die Ausstellung eines Zwischenzeugnis gebeten werden.

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis für den Arbeitnehmer kann sich aber ergeben, wenn dies in einem Tarifvertrag festgelegt ist oder ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind:

  • Ein Aufhebungsvertrag. Parallel zu den Verhandlungen können Sie ein Zwischenzeugnis fordern
  • Längeres Arbeitsverhältnis, wenn schon länger kein zwischenzeitliches Zeugnis ausgestellt wurde oder es im Unternehmen kein regelmäßiges Beurteilungssystem gibt
  • Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen ein Zeugnis benötigt wird
  • Outsourcing bzw. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils oder auch eine Insolvenz
  • Antritt einer längeren Auszeit, z.B. Sabbatical, Wehr- oder Zivildienst, oder Antritt der Elternzeit oder Erziehungsurlaub
  • Änderungen des Aufgabengebiets, auch z.B. eine Freistellung als Betriebsratsmitglied
  • Beförderung oder Versetzung
  • Vorlage bei Behörden oder Gerichten
  • Abordnung in ein Projekt
  • Bevorstehender Auslandsaufenthalt
  • Kündigung. Nachdem erst nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses das endgültige Zeugnis ausgestellt wird, ist es sinnvoll, sich kurz nach der erfolgten Kündigung ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, um sich woanders bewerben zu können. In diesem Fall steht im Zeugnis auch das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung mit Freistellung. Hier kann bereits in der Freistellungszeit das endgültige Zeugnis ausgestellt werden. Dieses wird dann ohne inhaltliche Änderungen in ein Zeugnis mit dem Datum des letzten Vertragstages umgewandelt

Gründe für den Arbeitgeber für Ausstellen eines Zwischenzeugnisses:

  • Motivation für Arbeitnehmer durch positives Feedback und um gutes Betriebsklima aufrecht zu erhalten
  • Scheidende Vorgesetzte will bei Mitarbeitern in guter Erinnerung bleiben
  • Fortloben von weniger beliebten Mitarbeitern

Anforderungen an ein Zwischenzeugnis:

  • Überschrift „Zwischenzeugnis“
  • Keine Schlussformel, sondern Ausstellungsgrund
  • Es sollte in der Gegenwartsform geschrieben sein, da das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht
  • Es sollte den Grund für die Ausstellung benennen, z.B. anlässlich einer Versetzung. Ansonsten kommt schnell der Verdacht auf, dass der Mitarbeiter weggelobt werden soll

Aufbau eines Zwischenzeugnisses:

  • Beschäftigungsdauer
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbewertungen
  • Gesamtnote
  • Sozialverhalten
  • Dank für geleistete Arbeit

Qualifiziertes bzw. einfaches Zwischenzeugnis:

  • Das einfache Zwischenzeugnis nennt nur Dauer und Art der Tätigkeit
  • Das qualifizierte Zwischenzeugnis gibt darüberhinaus noch zusätzlich eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und eine Leistungs- und Verhaltensbewertung

Tipps, Checkliste

  • Bei Wechsel in ein anderes Konzernunternehmen durch Outsourcing können Sie ein Endzeugnis verlangen
  • Wenn Sie keinen triftigen Grund nennen können oder der Tarifvertrag keine Regelungen zu einem Zwischenzeugnis beinhaltet, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Ein Verlangen kann dahingehend gedeutet werden, dass Sie kündigen wollen oder mit Ihrem Arbeitsplatz unzufrieden sind. Bei einer Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz müssen Sie zudem nicht immer gleich Zeugnisse vorlegen. Ihr Lebenslauf und die Beschreibung Ihrer Tätigkeiten genügen im Regelfall
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten, ein Zwischenzeugnis zu erhalten. Es fällt in der Regel besser aus als ein Endzeugnis. Versuchen Sie, einen passenden Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis zu finden
  • Schreiben Sie einen Zeugnisvorschlag, wenn die Personalabteilung oder Ihr Chef keine Zeit haben oder Sie „abwimmeln“ wollen
  • Sprechen Sie mit Ihrem Chef, dass Sie gerne ein Zwischenzeugnis hätten und bereits einen Entwurf vorbereitet haben
  • Wer in einem Zwischenzeugnis gute Noten erhält, findet wahrscheinlich ähnliche Noten in einem Endzeugnis. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber begründen, warum das so ist oder Sie haben das Recht, auf einer entsprechenden Änderung des Endzeugnisses zu bestehen
  • Achten Sie darauf, nicht ständig ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn kein Grund vorliegt
  • Wenn Sie mit einem Zwischenzeugnis nicht einverstanden sind, können Sie einen Gegenvorschlag machen
  • Ein Zeugnis ist grundsätzlich schriftlich auszustellen. Hierbei ist ein Firmenbriefpapier mit Original-Briefkopf zu verwenden
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht im Gegensatz zu einem endgültigen Zeugnis bei Beenden des Arbeitsverhältnisses nicht. Allerdings wird dieses als Nebenpflicht des Arbeitgebers angesehen
  • Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist jederzeit möglich, außer in den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses oder in der Probezeit
  • Beachten Sie, dass auch in einem Zwischenzeugnis der bekannte Zeugniscode verwendet wird und es daher verklausuliert geschrieben ist. Um ein echtes Feedback von Ihrem Chef zu bekommen, sollten Sie daher ein offenes Gespräch führen, z.B. im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs
  • Wenn Sie tatsächlich eine neue Arbeitsstelle suchen, sollten Sie mit Ihrem Chef reden, welche Weiterentwicklungschancen im bisherigen Unternehmen bestehen

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur