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Prekäre Arbeit

Letzte Aktualisierung: 11/12/2013 | Arbeitsformen

Definition, Erklärung

Von prekärer Arbeit spricht man, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

  • Das Einkommen aus dem Haupterwerb ist nicht existenzsichernd bzw. ein Niedriglohn
  • Die Absicherungen für die Beschäftigten, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungen, Mitbestimmungsrechte, Kündigungsschutz, geregelte Arbeitszeit, bezahlter Urlaub sind eingeschränkt oder entfallen
  • Die Integration in soziale Netze fehlt wegen zeitlich befristeter Arbeitsverträge bzw. durch die geringere Arbeitplatzsicherheit gegenüber „normalen“ Arbeitsverhältnissen mit unbefristetem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz
  • Eine gesellschaftliche Positionierung über den Arbeitsplatz wird vorenthalten durch die fehlende Planung des Arbeitslebens und der Karriere
  • Die Folgen prekärer Arbeit können ein dauerhafter Sinnverlust bzw. auch eine krankhafte Überidentifikation mit der Arbeit sein

Unumstritten sind die beiden ersten Kriterien. Als Beispiele für prekäre Arbeitsverhältnisse werden genannt:

  • die Scheinselbständigkeit
  • Erwerbsarme oder Working Poor, die durch die Einführung eines Niedriglohns unterstützt werden sollen
  • Cappuccino-Worker, die neben einem Hauptjob noch einem Nebenjob nachgehen, da das Einkommen sonst nicht ausreicht
  • Jobhopper, die freiwillig – liebt Abwechslung – oder unfreiwillig aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeit, häufig Arbeitsstelle und Arbeitsort wechseln
  • Ein-Euro-Jobber, die neben ihrem Arbeitslosengeld II eine Aufwandsentschädigung erhalten
  • Teilzeitarbeitskräfte, vor allem Frauen, die aufgrund ihrer familiären Situation anders nicht mehr arbeiten können
  • Schwarzarbeiter, zu denen auch Migranten ohne gültige Papiere zählen
  • Praktikanten
  • Minijobber

Literatur