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Existenzgründungsberatung – Beratung bei Existenzgründung

Letzte Aktualisierung: 24/06/2014 | Existenzgründung

Definition, Erklärung

Der Staat fördert Existenzgründungen durch die (Mit)-Finanzierung von Gründerberatungen. Daneben gibt es diverse Initiativen durch Privatleute. Beratung zur Existenzgründung wird bei der IHK und HWK, an Universitäten und Hochschulen, in Städten und Gemeinden, Berufsverbänden, durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, bei der Arbeitsagentur, und in Existenzgründungszentren angeboten. Der Umfang der Tätigkeiten variiert stark.

Mögliche Unterstützung:

  • Persönliche Beratung zu Eignung
  • Geschäftsidee
  • Businessplan
  • Rechtliche Fragen: Gewerbe-, Handwerks-, Steuer-, Arbeitsrecht
  • Rechtsformen
  • Haftungsfragen und behördliche Auflagen
  • Finanzierungsideen
  • Marketing (z.B. SEO, Marketing mit Google AdWords)
  • Wettbewerb, Marktchancen und -risiken
  • Kundengewinnung
  • Buchhaltung
  • Vermittlung von Gesprächspartnern und Aufträgen
  • Nutzung von Geräten und Laborräumen (bei Universitäten und Hochschulen)
  • Beteiligung an Messen
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Hinweise zu weiterem Informationsmaterial, Beratungs- und Unterstützungsangeboten
  • Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen
  • Information zu benötigten Versicherungen
  • Steuerliche Unterstützung
  • Stellungnahme zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen
  • Coaching vor und nach der Existenzgründung

Die Gründerberatungen sind teilweise spezialisiert auf die Unterstützung bestimmter Zielgruppen, wie:

Förderung:

  • Der Staat zahlt über die KfW-Bankengruppe Arbeitslosen für ein Gründercoaching bis zu 4.000 Euro. Allerdings sind 10 % der Beratungskosten selbst zu tragen und der Coach darf nicht mehr als 800 Euro pro Tag kosten
  • Gründungszuschuss
  • IHK/KfW gibt Zuschüsse zum Tageshonorar im Rahmen des Programms „Gründercoaching Deutschland“
    • Voraussetzung: erfolgte Gründung vor maximal 5 Jahren
    • Maximaler Tagessatz (netto): 800 Euro für 8 Stunden
    • Maximale Förderung: 6.000 Euro
    • Förderungshöhe: 75 % in den neuen Bundesländern, 50 % in den alten Bundesländern

Tipps, Checkliste

  • Achten Sie darauf, zuerst möglichst viele Informationen kostenlos zu bekommen. Auch wenn Beratungsleistung zum Teil staatlich finanziert wird, Sie tragen immer einen Teil! Und – je besser Sie sich vorab informieren und vorbereiten, umso mehr können Sie von einer Beratung profitieren
  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten und wenden Sie sich an mehrere Institutionen. Viele Beratungsunternehmen bieten kostenlose Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an, bei denen Sie oft die Möglichkeit haben, Expertenrat zu bekommen. Das erste Gespräch ist in der Regel kostenlos
  • Klären Sie vorab bei kostenpflichtiger Beratung genau den Umfang der Leistung und wägen Sie ab, ob sie Ihnen das wert ist. Fragen Sie den Gründungsberater nach Referenzen und nehmen Sie mit diesen Kontakt auf
  • Auch die Kosten für eine Rechtsberatung lassen sich durch gründliche Recherche im Internet und in anderen Medien niedrig halten
  • Schauen Sie nach, wie Ihre Konkurrenten oder andere Firmen sich in bestimmten Fällen verhalten und passen Sie dieses Verhalten an Ihre Bedürfnisse an (z.B. Geschäftsbedingungen)
  • Fragen Sie bei den Handwerks- und Industriekammern Ihrer Region um Unterstützung nach
  • Wenden Sie sich an Wirtschaftssenioren
  • Ein gewisses Qualitätssiegel stellt die Zulassung des Gründerberaters in der Beraterbörse der KfW Mittelstandsbank dar

Informationsquellen

Literatur