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Gewerbe: Definition, Anmeldung, Abmeldung

Letzte Aktualisierung: 20/12/2013 | Selbständigkeit

Definition, Erklärung

Nach dem Wirtschaftslexikon Gabler definiert sich ein Gewerbe als „jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in freien Berufen.“ Daraus folgt als Kennzeichen für ein Gewerbe:

  • Selbstständigkeit der Tätigkeit, d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung
  • Nachhaltigkeit der Tätigkeit, d.h. auf Dauer
  • Gewinnerzielungsabsicht, d.h. die Teilnahme am Leistungs- oder Güteraustausch mit der Absicht, Einnahmen daraus zu erzielen
  • Kein freier Beruf, Land- oder Forstwirtschaft

Damit zählen Handwerker, Produzenten von Waren, Händler, Gastronomen und Hoteliers, einfache Dienstleistungsanbieter (z.B. Reparaturen, Reinigung), Vertreter, Geld- und Vermögensberater zu den Gewerbetreibenden. Die Rechtsformen der Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind aufgrund der Rechtsform grundsätzlich Gewerbebetriebe.

Die Gewerbeordnung regelt die Ausübung eines Gewerbes. Dazu gehören:

  • An- und Abmeldung (Gewerbeschein) sowie Veränderungen in Betriebstätigkeit bei der Gemeinde
  • Gewerbefreiheit, d.h. freie Wahl von Tätigkeit, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
  • Gewerbeaufsicht
  • Unterteilung des Gewerbes in Industrie, Handel, Handwerk, Hausgewerbe, Verlagswesen
  • Steuerliche Behandlung: Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Tipps, Checkliste

  • Der Gewerbebetrieb erfordert eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder in der Handwerkskammer (HWK)
  • Zur Anmeldung eines Gewerbes sind häufig Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich. Erkundigen Sie sich bei der IHK oder HWK danach
  • Als Handwerker müssen Sie sich in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen
  • Als Gewerbetreibender sind Sie ein Kaufmann, müssen eine doppelte Buchführung machen und sind gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, eine jährliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen und Ihr Inventar in einer Vermögensübersicht zu ermitteln
  • Informieren Sie sich, welche Gewerbeversicherungen Sie benötigen. Dazu zählen, Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung, Diebstahlversicherung, Gewerberechtsschutzversicherung
  • Bringen Sie Ihren Namen bzw. den Ihrer Firma an Ihrer Betriebsstätte an (§ 15 a GewO), wenn Ihr Gewerbebetrieb öffentlich zugänglich ist
  • Achten Sie darauf, dass Sie wesentliche Änderungen Ihres Gewerbebetriebs und die Abmeldung beim Gewerbeamt anzeigen
  • Legen Sie ein eigenes Geschäftskonto an
  • Achten Sie bei der Standortwahl, dass Sie Ihr Gewerbe nicht überall betreiben dürfen, sondern z.B. in einem explizit ausgewiesenen Gewerbegebiet

Informationsquellen