Beschaeftigungsgesellschaft - ArbeitsRatgeber
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Die Beschäftigungs- oder Transfergesellschaft

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Definition, Erklärung

Neben betriebsbedingten Kündigungen wird bei Stellenabbau auf das Mittel einer Beschäftigungsgesellschaft zurückgegriffen. Teilweise wird sie auch als beE (betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit) und Transfergesellschaft bezeichnet.
Dabei sind die Mitarbeiter für eine definierte Zeit, meistens 6 bis 9 Monate weiterhin bei ihrem Arbeitgeber angestellt, aber ihr Arbeitsplatz existiert nicht mehr. Üblicherweise erhalten Sie einen Schreibtisch mit der Infrastruktur Telefon, PC, Internet-Anschluß. Aber ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich zu bewerben und weiter zu qualifizieren. Hierbei erhalten sie über Outplacement-Beratung Unterstützung. Einkommensmäßig bekommen sie Kurzarbeitergeld, das meistens durch den Arbeitgeber auf 85 % ihres bisherigen Einkommens aufgestockt wird.

In manchen Fällen gründet der Arbeitgeber auch eine Personal-Service-Agentur (PSA), in der die bisherigen Angestellten weiter beschäftigt werden. Diese werden dann an andere Arbeitgeber ausgeliehen. Prominentes Beispiel waren Telekommitarbeiter, die an die Bundesanstalt für Arbeit ausgeliehen wurden.

Tipps, Checkliste



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 09.09.2008

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