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Arbeitsvermittlung

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Jobsuche

Definition, Erklärung

Bei der Arbeitsvermittlung handelt es sich um „Tätigkeiten, Vorgänge und Institutionen, die auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden und Arbeitsplätzen gerichtet sind. Die Arbeitsvermittlung ist primär Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA, §§ 35 ff. SGB III). Die BA mit ihren Untergliederungen kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen.“ (Quelle: Duden Recht A-Z)

Die Arbeitsvermittlung wird durch verschiedene Institutionen wahrgenommen:

Im Laufe der Zeit hat sich der Beruf des Arbeitsvermittlers gebildet. Bei den ARGEn und der Bundesagentur für Arbeit werden diese auch als Fallmanager bezeichnet. Arbeitsvermittler können über den Studiengang Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet werden. Im übrigen kann seit dem 27. März 2002 jede natürliche und juristische Person bzw. Personengesellschaft als Arbeitsvermittler tätig sein. Dazu bedarf es lediglich einer Gewerbeanmeldung.

Aufgaben einer Arbeitsvermittlung:

  • Beratung von Arbeitslosen und Jobsuchenden (Studenten, Aushilfskräfte, Fachkräfte, Behinderte, Frauen, usw.)
  • Aufzeigen von passenden Stellenanzeigen auf dem Arbeitsmarkt
  • Anbieten von Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Hinweis auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch
  • Hinweis zu Förderungsmitteln für eine Existenzgründung
  • Ansprechpartner für Arbeitgeber
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Berufliches Profiling, also inwieweit ein Jobangebot mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Jobsuchenden zusammen passt
  • Vermittlung von Zeitarbeit, Mini-Job, Festanstellung und Praktikum in In- und Ausland

Private Arbeitsvermittlungen können bei Arbeitslosen über den Vermittlungsgutschein bezahlt werden. Jobvermittlungen können je nach Kompetenzen der Arbeitsvermittlung regional, national oder auch ins Ausland erfolgen.

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur