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Internetnutzung: Surfen am Arbeitsplatz

Letzte Aktualisierung: 03/02/2015 | Arbeitsplatz

Definiton, Erklärung

Die Nutzung des Internets gehört an den meisten Arbeitsplätzen mittlerweile zum normalen Handwerkszeug. Oftmals kann das Firmennetz per Internet auch von externen Einwählpunkten au, sei es ein Cafe oder der Flughafen, angewählt werden. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeit und natürlich Erleichterungen für Dienstreisen.

Offene Fragen wirft allerdings das private Surfen am Arbeitsplatz auf. Ein Arbeitgeber kann wie bei Telefon und e-Mail die private Nutzung dulden. Er kann diese aber auch durch eine Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag verbieten. Eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgabe ist erlaubt, wobei die Privatsphäre der Mitarbeiter zu berücksichtigen ist. Software, die derartige Kontrollen ermöglicht, ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats einsetzbar. Detaillierte Logfiles über die Aktivitäten einzelner Nutzer sind nicht erlaubt. Der Arbeitgeber darf nur Daten speichern, die technisch notwendig sind, um einen reibungslosen Betrieb des Unternehmensnetzwerkes zu gewährleisten. Wird gegen das Verbot der privaten Internetnutzung verstoßen, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung bzw. sogar eine Kündigung aussprechen. Außer in Fällen, in denen ein Mitarbeiter einer Straftat verdächtigt wird, geht einer Kündigung regelmäßig eine Abmahnung voraus.

Ist die Internetnutzung nicht geregelt, kann sich eine stillschweigende Erlaubnis ableiten, wenn privates Telefonieren gestattet ist. Liegt dagegen ein ausdrückliches Verbot vor, stellt jede private Internetnutzung eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. In diesem Fall kann bei besonderer Schwere des Verstoßes, wie beim Herunterladen einer großen Menge pornografischer Dateien, ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.

Ist das private Surfen am Arbeitsplatz erlaubt, handelt es sich steuerlich gesehen strenggenommen um einen geldwerten Vorteil. Vor allem aus Gründen der Erfassbarkeit ist es aber steuerfrei in Bezug auf Einkommensteuer und Lohnsteuer. Wird allerdings der Computer zur privaten Nutzung gegen Entgelt dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, unterliegt dieser Vorgang der Umsatzsteuerpflicht.

Tipps, Checkliste

  • Nutzen Sie Ihren dienstlichen PC am Arbeitsplatz nicht privat während der Arbeitszeit
  • Nutzen Sie das Internet privat nur dann, wenn es Ihr Arbeitgeber ausdrücklich gestattet hat
  • Laden Sie keine privaten Dateien auf die Festplatte Ihres beruflichen PCs oder auf einen betriebseigenen Server herunter. Sie gehen damit die Gefahr eines Virenbefalls ein. Außerdem belegen Sie wertvollen Speicherplatz
  • Rufen Sie keine Seiten auf, die in strafrechtlicher Hinsicht bedenklich sind, wie z.B. pornografische oder rechtsextreme Seiten
  • Drängen Sie in Ihrem Unternehmen auf klare Regelungen zur privaten Nutzung des Internets. Diese Internet-Policy sollte Art und Umfang regeln, Bestimmungen zu Dateigrößen und -formaten, Verhaltensmaßnahmen hinsichtlich Viren und Spam, sowie Sicherheitsanforderungen und Sanktionen enthalten
  • Als Arbeitgeber sollten Sie mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung abschliessen, die Regeln zur privaten Nutzung des Internets beinhaltet

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur