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Private Arbeitsvermittlung oder Stellenvermittlung

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsvermittlung

Definition, Erklärung

Neben der Bundesanstalt für Arbeit können seit der Aufhebung des staatlichen Vermittlungsmonopols auch private Vermittler tätig werden, um bei der Ausbildungs- und Stellensuche unterstützend zu wirken.

Es gilt allerdings zu beachten, dass es im System der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine wie beispielsweise dem Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers gewisse Voraussetzungen gibt. Der Maßnahmeträger muss zugelassen sein. Ziele der Maßnahme muss eine sogenannte Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sein, an eine selbständige Tätigkeit oder zur Beseitigung bzw. Verringerung von Vermittlungsbarrieren. Ein gutes Beispiel dafür sind Fremdsprachenkurse.

Eine weitere Voraussetzung durch die Vermittlung mittels privater Arbeitsvermittler bezieht sich insbesondere auf eine Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Nur so darf der private Arbeitsvermittler erfolgsbezogen vergütet werden mit dem Vermittlungsgutschein. Eine weitere Option bedingt, dass es sich um eine betriebliche Maßnahme von einem Zeitraum von maximal sechs Wochen handeln darf, die zu einer Stabilisierung der Aufnahme einer Beschäftigung dient.

Voraussetzung für die Tätigkeit einer privaten Arbeitsvermittlung:

  • Gewerbeanmeldung der Agentur
  • Einhaltung von Vorschriften, die sich aus den Bestimmungen über die Auslandsvermittlung, über den Vermittlungsvertrag und weiteren Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) ergeben. Die Überwachung obliegt dem Arbeitsamt. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet
  • Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Insbesondere sind nur Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die für die Vermittlungstätigkeit erforderlich sind. Zur Verfügung gestellte Bewerbungsunterlagen sind nach Abschluß der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben, personenbezogene Daten nach 3 Jahren zu löschen

Zu den Aufgaben der privaten Arbeitsvermittlung gehören:

  • Profiling und Tests zur Ermittlung von Fähigkeiten, Stärken und Interessen
  • Suche nach einer geeigneten Stelle
  • kostenlose Schaltung eines Stellengesuchs
  • Vermittlung auf Vollzeit- oder Zeitarbeitsstellen
  • Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung auf Assessment Center
  • Training von Vorstellungsgesprächen
  • evt. Schulungen, um Defizite auszugleichen

Die Beauftragung eines Arbeitsvermittlers erfordert:

  • einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Arbeitssuchenden und dem Arbeitsvermittler
  • die Regelung der Vergütung: Kostenübernahme durch Arbeitssuchenden bzw. Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins. Bei Auszubildenden übernimmt der Arbeitgeber die Kosten
  • die Begrenzung der Vergütung, d.h. bei einem Arbeitssuchenden maximal 2.000 Euro inkl. MwSt. (Ausnahmen: Künstler, Fotomodelle, Berufssportler), bei Au-Pair-Verhältnissen maximal 150 Euro
  • nicht erlaubt sind, bzw. ein ungültiger Vertrag liegt vor:
    • Vereinbarung über eine Vorschusszahlung
    • die zusätzliche Verrechnung von Leistungen, die in der Vermittlungsleistung bereits enthalten sind
    • ein fehlender schriftlicher Vertrag
    • eine Vertragsklausel über die Beauftragung eines einzigen Vermittlers
    • das Überschreiten der Höchstgrenzen
    • ein Vertrag, der dem Arbeitssuchenden nicht ausgehändigt wurde

Statt einer Bezahlung durch den Arbeitssuchenden, kann von Arbeitslosen, die ALG I beziehen, ein Vermittlungsgutschein vorgelegt werden. Dieser ist beim Arbeitsamt zu beantragen und wird dort ausgestellt. Sobald das vermittelte Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Wochen gedauert hat, kann der private Arbeitsvermittler den Vermittlungsschein bei der Bundesagentur für Arbeit einlösen. Er erhält dann die erste Hälfte, also 1.000 Euro dieses Gutscheins. Die zweite Hälfte wird ausgezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach mindestens 6 Monaten weiterhin besteht.

Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn

  • es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden handelt. Es darf sich auch um Zeitarbeit handeln und
  • bei Vorliegen eines Vermittlungsgutschein die Vermittlung innerhalb von 3 Wochen nach der Ausstellung Gutscheins erfolgt

Zu unterscheiden von der privaten Arbeitsvermittlung ist die Arbeit von Personalberatungen oder Headhuntern. Diese werden grundsätzlich vom Arbeitgeber bezahlt. Im Auftrag der Unternehmen suchen sie für besondere Stellen Fach- und Führungskräfte, die anderweitig auf dem Bewerbermarkt nur schwer gefunden werden.

Tipps, Checkliste

  • Lassen Sie sich Adressen von der Bundesagentur für Arbeit geben und suchen Sie selbst nach weiteren im Internet, im Branchenbuch oder durch Kontakte mit anderen Suchenden
  • Suchen Sie sich eine Arbeitsvermittlung, die sich auf Ihre Branche oder Ihr Berufsbild spezialisiert hat
  • Wenden Sie sich an mehrere Anbieter
  • Fragen Sie nach den Erfolgsquoten und informieren Sie sich wenn möglich bei Anderen, was für Erfahrungen sie mit bestimmten Agenturen gemacht haben
  • Unterschreiben Sie keine Verträge, die Sie auf einen einzigen Arbeitsvermittler einschränken
  • Arbeitsvermittler arbeiten üblicherweise auf Erfolgsbasis. Zahlen Sie daher nie im voraus Einschreibgebühren oder Ähnliches
  • Wenn Sie sich bei einer Agentur unwohl, unverstanden, schlecht betreut fühlen, wechseln Sie die Agentur. Auch hier ist es wichtig, ein gewisses Vertrauen aufzubauen und sich in „guten Händen“ zu wissen
  • Nutzen Sie als Arbeitsloser Ihren Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, den Sie nach 6-wöchiger Erwerbslosigkeit erhalten können
  • Nehmen Sie die Serviceangebote der Vermittlungsagenturen wahr, wie Profiling und Unterstützung bei der Bewerbung
  • Wichtig: Sie müssen nur bezahlen, wenn durch die Vermittlung des privaten Arbeitvermittlers ein Arbeitsvertrag zustande kommt

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Informationsquellen

Literatur

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