Gesetzliche und private Rentenversicherung - ArbeitsRatgeber
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Die Rentenversicherung: gesetzlich und privat

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Definition, Erklärung

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Über die Beiträge werden Renten bei Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, im Alter und im Todesfall an die Hinterbliebenen bezahlt. Dabei gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Erwerbstätigen, also Angestellte und Arbeiter zahlen ein und finanzieren damit die Zahlungen an die heutigen Rentner. Insoweit wird nicht für die eigene Rente angespart, sondern nur Ansprüche abhängig von Dauer und Höhe der Beitragszahlungen, erworben. Der monatliche Beitrag hängt vom Einkommen ab. Die Versicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Arbeitgeber überweist direkt an die Rentenversicherung.

Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Beitragszahlung die Bundesagentur für Arbeit.

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist der Generationenvertrag nicht mehr funktionsfähig. Mittlerweile gibt es mit zunehmender Tendenz immer mehr Rentner, die von immer weniger Erwerbstätigen durch deren Beitragszahlung finanziert werden müssen. Daher werden die Rentenzahlungen sowohl von den Versicherungsbeiträgen als auch durch Bundeszuschüsse aus Steuereinnahmen bezahlt.

Tipps, Checkliste



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 09.09.2008

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