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Private Rentenversicherung

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Altersvorsorge

Definition, Erklärung

Bei der Rentenversicherung gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung die private Rentenversicherung. Diese ist eine Leistungsart der privaten Lebensversicherung. Damit ergänzt sie bei Arbeitnehmern die Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung. Für Selbständige und Freiberufler ist sie eine Möglichkeit, für das Alter Rentenansprüche zu erwerben.

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht nötig, da kein Todesfallschutz beinhaltet ist. Dementsprechend kann sich jeder versichern.

Die private Rentenversicherung eignet sich nicht nur zur eigenen Altersversorgung, sondern ist auch eine steuerfreie Geldanlage, die zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung verwendet werden kann.

Arten der Rentenversicherung:

  • Sofort beginnende Rente, sog. Sofortrente
    Nach Zahlung eines einmaligen Betrags, z.B. 50.000 Euro wird monatlich eine lebenslange Rente ausbezahlt
  • Später beginnende Rente, sog. aufgeschobene Rentenversicherung
    Regelmäßig werden Beiträge über mehrere Jahre bezahlt. Mit Erreichen des 60. bis 65. Lebensjahres wird dann einmalig ein Betrag ausbezahlt oder eine monatlich garantierte Rente bis zum Lebensende geleistet (Police mit Kapitalwahlrecht)

Höhe der Rentenzahlungen:

  • Konstante Rente
  • Dynamische Rente, d.h. anfangs nur Garantieniveau mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2-5 %, die von den erwirtschafteten Überschüssen abhängig ist
  • Teildynamische Rente, d.h. Leistung oberhalb Garantieniveau und geringerer Anstieg als bei dynamischer Rente

Für die Sofortrente werden häufig Abfindungen, Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, Direktversicherungen oder angespartes Vermögen verwendet.

Steuer:

Wenn Sie mit 65 Jahren Leistungen aus der Versicherung beziehen, müssen Sie 18 % davon versteuern. Je früher Sie in Rente gehen, umso höher ist der Steuersatz. Die Steuer fällt auf den sogenannten Ertragsanteil an, also auf die Zinsen Ihrer Einzahlungen

Tipps, Checkliste

  • Die meisten Versicherungen sind hinsichtlich Leistungen, Beitragszahlungen und Auszahlungen sehr starr und erlauben es fast nicht, später Änderungen vorzunehmen. Achten Sie daher beim Vergleich der verschiedenen Versicherungen auch auf den Grad der Flexibilität. Besonders wichtig ist hier, dass Sie den Starttermin für die Auszahlungen verschieben können
  • Ausstieg aus einem Vertrag ist nur mit finanziellen Einbußen möglich. Sie können aber normalerweise die Einzahlungen ruhen lassen
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderung nach der Riester-Rente
  • Vergleichen Sie bei den verschiedenen Versicherungen insbesondere den Auszahlungsbetrag bzw. die monatliche Rente
  • Unterscheiden Sie zwischen der Garantieleistung und der Leistung durch Überschussbeteiligung. Letzteres ist eine Schätzung, auf die man sich nicht unbedingt verlassen kann
  • Bedenken Sie, dass bei Abschluß eines Vertrags die Beiträge der ersten 2-3 Jahre in der Regel als Vermittlungsprovision bzw. für die Verwaltungskosten verwendet werden. D.h. letztendlich werden nur etwa 80 Prozent Ihrer Einzahlungen verzinst
  • Auf die private Rente müssen Sie keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen
  • Überlegen Sie sich, ob statt einer Sofortrente alternativ Auszahlpläne von Banken besser geeignet sind. Dieses Kapital geht bei Tod nicht verloren
  • Vereinbaren Sie während der Sparphase eine Beitragsrückgewähr. Dann ist das Geld bei Tod vor dem Auszahlungstermin nicht verloren, sondern geht an die Erben
  • Vereinbaren Sie für die Leistungszeit eine Rentengarantiezeit. Dann muss die Versicherung über einen definierten Zeitraum Auszahlungen leisten, evt. auch an die Erben
  • Die Absicherung von Hinterbliebenen empfiehlt sich nicht über eine private Rentenversicherung. Dazu eignet sich besser eine Risikolebensversicherung
  • Bedenken Sie, dass bei Erhöhung Ihrer Einzahlungen neue Abschlusskosten für Vertreterprovisionen anfallen
  • Schließen Sie eine private Rentenversicherung möglichst früh ab. Dann sind Ihre monatlichen Belastungen niedriger
  • Berücksichtigen Sie eine Inflationsrate von 3,4 % jährlich. Diese sollten Sie bei Ihrem gewünschten Auszahlungsbetrag einrechnen
  • Jährliche Einzahlungen zwischen 2.000 bis 9.000 Euro (abhängig vom Alter) sind gegenüber Pfändungen geschützt

Informationsquellen

Literatur