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Die Bundesagentur für Arbeit ist die ausführende Behörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und für die Arbeitsverwaltung zuständig. Die Aufgaben basieren hauptsächlich auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und Drittes Buch (SGB III) - Leistungen der Arbeitsförderung.
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen (früher Arbeitsamt) und Geschäftsstellen erbringt Dienstleistungen für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dazu gehören:
Diese Aufgaben werden von der Zentrale in Nürnberg, den Regionaldirektionen (im wesentlichen aufgeteilt nach den Bundesländern), den lokalen Arbeitsagenturen und den Geschäftsstellen wahrgenommen. Für die Belange der Empfänger von ALG 2 werden von den Arbeitsagenturen in Zusammenarbeit mit den Kommunen die ARGE'n oder Jobcenter betrieben.
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Institutionen finanziert sich über die Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich über Steuereinnahmen, v.a. durch die Mehrwertsteuer.
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