

Berufskleidung oder Arbeitskleidung wird in Dienstleistungsberufen einerseits aus hygienischen Gründen, z.B. bei Köchen oder im medizinischen Bereich getragen. Andererseits dient sie dazu, den Beruf erkennbar zu machen, z.B. Stewardess, Piloten, Richter, Polizisten, Feuerwehrleute, Kaminkehrer und andere. Zunehmend setzen auch Firmen die Kleidung als Markenzeichen, als Corporate Identity ein. Beispiele hierfür sind die Mitarbeiter von McDonald's oder auch Messepersonal, die eine Crew Uniform tragen. Die Anforderungen an diese Kleidung sind Belastbarkeit und Praktikabilität. Sie fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und signalisiert dem Kunden ein positives Erscheinungsbild. Dabei können durchaus Hierarchie-Unterschiede bei den Uniformen deutlich gemacht werden.
Zur Berufskleidung zählt auch die Schutzkleidung, die in erster Linie dem Schutz des Körpers dient. Dazu gehören Helm, Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder auch Laborkittel.
Von Dienstkleidung spricht man, wenn der Arbeitgeber die Kleidung anordnet. Farbe, Material, Aussehen sind vorgegeben. Sie werden von der Institution unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Üblicherweise handelt es sich um Uniformen.
Für die Beschaffung der Arbeitskleidung ist grundsätzlich der Arbeitnehmer verpflichtet. Allerdings kann die Gestellung und Übereignung durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese ist nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Einsatz typischer Berufskleidung definiert sich aus Unfallverhütungsvorschriften, aus dem Tarifvertrag oder aus der Betriebsvereinbarung.
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