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Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Letzte Aktualisierung: 24/06/2014 | Einkommen

Definition, Erklärung

Auf der Suche nach neuen sozialen Sicherungsmodellen wird seit einigen Jahren das Grundeinkommen diskutiert. Generell beschreibt das bedingungslose Grundeinkommen ein Modell, das jedem Staatsbürger eine Grundversorgung durch den Staat garantiert, ohne dass daran irgendwelche Bedingungen oder Bedürftigkeitsprüfungen geknüpft werden, wie es heute mit dem Arbeitslosengeld der Fall ist. Es basiert auf der Überlegung, dass es möglich ist, durch den Produktivitätsfortschritt mit weniger Arbeit die Bedürfnisse der Bürger zu befriedigen. Das Grundeinkommen sorgt dafür, Freiraum zu schaffen, der gemeinwirtschaftliche und kulturelle Initiativen entstehen lässt. Jeder ist von grundlegenden Existenzsorgen befreit und kann sich den Aufgaben widmen, die ihm Spass machen und sinnvoll erscheinen. Der Zwang zur Arbeit fällt damit weg.

Die Finanzierung soll im wesentlichen durch Verbrauchssteuern und den Abbau von Bürokratie erfolgen. Zahlungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Arbeitslosenversicherungen und Beamtenpensionen würden damit entfallen können, Steuererklärungen obsolet werden.

An Modellen werden u.a. diskutiert

  • Das Ulmer Modell
    Dieses Modell wurde an der Universität Ulm durch Professor Helmut Pelzer entwickelt. Es sieht vor, jedem Bürger ein gesetzlich festgelegtes, bedingungsloses Grundeinkommen von z.B. 600 Euro auszuzahlen. Auf Hinzuverdienste wird eine Basissteuer von 50 Prozent fällig bis die sogenannte „Transfergrenze“ erreicht wird. Als Transfergrenze definiert Pelzer, wenn Grundeinkommen und Nettoverdienst gleich sind. D.h. bei einem Grundeinkommen von 600 Euro und einer Basissteuer von 50 Prozent ist die Transfergrenze bei einem Bruttoverdienst von 1200 Euro erreicht. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall 600 Euro Grundeinkommen und 600 Euro aus seinem Einkommen. Liegt das Bruttoeinkommen oberhalb von 1200 Euro, wird jeder Euro oberhalb der 1200 Euro mit der üblichen Einkommensteuer belastet.
    Hauptkritikpunkt an diesem Modell ist, dass das Finanzierungsmodell nur auf der Basis heutiger Einkommen zu errechnen ist. Zukünftige Entwicklungen sind dagegen nur schwer prognostizierbar.
  • Das Solidarische Bürgergeld
    Aufbauend auf dem Ulmer Modell hat der Thüringische Ex-CDU-Ministerpräsident Dieter Althaus das solidarische Bürgergeld entwickelt. Bei diesem Modell erhällt jeder Erwachsene maximal 800 Euro pro Monat. Eigenes Einkommen wird zu 50 Prozent auf das Bürgergeld angerechent (Bürgergeld = 800 Euro – 1/2 Einkommen). Das Bruttoeinkommen, also die Summe von Bürgergeld und eigenem Einkommen, unterliegt ab 1600 Euro pro Monat, mit 25 Prozent der Einkommensteuer. Das maximale Bürgergeld vermindert die Steuerschuld, so dass ein Grundfreibetrag von 9600 Euro pro Jahr entsteht.
    Für Kinder wird bis zum 18. Lebensjahr 500 Euro pro Monat bezahlt. Menschen ab dem 67. Lebensjahr erhalten neben dem Bürgergeld bis zu 600 Euro Zusatzrente, also maximal 1400 Euro. Die Zusatzrente ist abhängig von der Lebensarbeitszeit und dem bisherigen Verdienst. Erworbene Ansprüche aus der heutigen Rentenversicherung bleiben bestehen.
    Das Bürgergeld beinhaltet 200 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Das Grundeinkommen nach Götz Werner
    Der Gründer von dm-Drogerie Markt und Unternehmer Götz Werner fordert die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1500 Euro für jeden und die gleichzeitige Abschaffung aller Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeträge. Die Finanzierung erfolgt durch eine hohe Mehrwertsteuer auf Konsumgüter. Er spricht von einer 48-50prozentigen Konsumsteuer. Da dieses Modell neben der Einführung des Grundeinkommens den Umbau des Steuer- und Sozialversicherungssystems erfordert, kann eine Realisierung nur schrittweise erfolgen. Es wird von Übergangszeiten bis zu 10 Jahren gesprochen

Informationsquellen

Literatur