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Die Altersversorung für Beamte ist die Pension, die bei Erreichung des Rentenalters ausbezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt ein, wenn der Beamte
Bei normaler Laufbahn wird ein Pensionsanspruch von 75 Prozent der aktiven Bezüge gewährt, der der Einkommenssteuer unterliegt. Diese wird steuerlich anders behandelt als die Rente für Angestellte.
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