Definition, Erklärung
Die Altersversorung für Beamte ist die Pension, die bei Erreichung des Rentenalters ausbezahlt wird. Der Versorgungsfall tritt ein, wenn der Beamte
- die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,
- eine besondere Altersgrenze erreicht, etwa mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei den Vollzugsdiensten der Polizei, der Justiz, der Feuerwehr,
- ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Antrag in den Ruhestand tritt,
- als Schwerbehinderter auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand tritt,
- in den Ruhestand versetzt wird wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit,
- in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.
Bei normaler Laufbahn wird ein Pensionsanspruch von 75 Prozent der aktiven Bezüge gewährt, der der Einkommenssteuer unterliegt. Diese wird steuerlich anders behandelt als die Rente für Angestellte.
Arbeitsrecht, Urteile
Presseartikel
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
- Als Nachschlagewerk eignet sich die Beamtenversorgung. Dieses umfasst die Themen Versorgungsfall, Riesterförderung, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsausgleich, Unfallfürsorge, Besonderheiten für die Neuen Bundesländer, Rechtsvorschriften sowie ein auf Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht bezogenes Anwaltsverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 09.09.2008