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Betriebliche Mitbestimmung

Letzte Aktualisierung: 10/12/2013 | Unternehmen

Definition, Erklärung

Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsverfassungsgesetz . Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen des Arbeitgebers festgelegt. Es beinhaltet die Regelungen von der Wahl des Betriebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer über seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Geregelt werden darin Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Themen sind die Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe, der Arbeitszeit sowie Richtlinien zur Auswahl von Personal, Zeiterfassung und Leistungskontrolle.

Informationsquellen

Literatur