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Die Sicherheitsbranche als Arbeitgeber – Fragen und Antworten zur Sachkundeprüfung 34a

Letzte Aktualisierung: 31/10/2020 | Aktuell

Viele Arbeitnehmer und Arbeitssuchende möchten Ihre Karriere voranbringen oder sind auf der Suche nach neuen Chancen in der Berufswahl. Ein beruflicher Neustart wird auch in der Sicherheitsbranche ermöglicht. Diese bietet viele Optionen und Bereiche, jobtechnisch einzusteigen. Um in der Branche jedoch Fuß zu fassen, ist der 34a Schein und die damit verbundene Sachkundeprüfung 34a GewO notwendig. Wie sich diese Prüfung gestaltet, wer daran teilnehmen kann und welche Themeninhalte erörtert werden, berichtet dieser Artikel.

Das Thema Sicherheit ist in der heutigen Zeit aktueller und gefragter denn je. Neben der privaten Sicherheit spielt das Thema auch in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle. Kein Wunder also, dass die Sicherheitsbranche so breit gefächert ist. Vom Türsteher bis hin zum gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen sind viele spannende und fordernde Aufgaben dabei. Warum nicht seinen nächsten Arbeitgeber also in der Sicherheitsbranche finden? Den Einstieg ermöglicht mitunter die Sachkundeprüfung nach § 34a.

Welche Tätigkeiten fallen in die Sicherheitsbranche?

In der Sicherheitsbranche ergeben sich für Arbeitssuchende und sich neu orientierende Menschen viele verschiedene Tätigkeiten. Diese Vielfältigkeit macht das Gebiet daher so interessant. Folgende Ausbildungen, Tätigkeiten und Berufsfelder sind in dieser Branche anzutreffen:

  • Sicherheitskraft für Clubs, Events, Veranstaltungen und Ähnlichem
  • Bewachung im Einlassbereich, Türsteher
  • Geld-Wert-Transporte
  • Eigene Leitung eines Gewerbebetriebs
  • Verkehrsüberwachung
  • Kaufhausdetektiv
  • City-Streife, Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen und öffentlichen Verkehrsräumen
  • Leitende Position in der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz und Flüchtlingsunterkünfte, von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Um diese Tätigkeiten durchführen zu können, ist vorerst die Ablegung der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a notwendig. Diese dient zur Qualifizierung und Grundlage solch einer Ausübung.

Sachkundeprüfung 34a – Was ist damit verbunden?

Nach erfolgreicher Ablegung der Sachkundeprüfung erhalten die Teilnehmer ihren 34a Schein. Der 34a Schein ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche wahrnehmen und darin Karriere machen zu können. Darunter fallen bspw. eine Anstellung in einem Bewachungsunternehmen, eine Security Ausbildung oder sogar eine geplante Selbstständigkeit in diesen Bereichen. Anhand der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a GewO werden alle notwendigen Kenntnisse, die in damit einhergehenden Vorbereitungskursen vermittelt wurden, für eine Anstellung in der Sicherheits- und Bewachungsbranche nachgewiesen. Ein wichtiges Thema ist dabei u.a. der Umgang mit Menschen sowie die Gefahrenabwehr.

Welche Themengebiete werden in der Sachkundeprüfung behandelt?

Die Sachkundeprüfung testet das Wissen auf den verschiedensten Gebieten, die für die Sicherheitsbranche eine Rolle spielen. Darunter fallen mitunter Bereiche wie der Umgang, Abwehr von Gefahren von Menschen sowie das Thema Ordnung. Des Weiteren spielt der Paragraph 4 der Bewachungsordnung für die Sachkundeprüfung eine Rolle. Diese erlaubt eine Wissensabfrage in zusätzlichen Themengebieten.

Behandelte Themen in der Sachkundeprüfung auf einen Blick:

  • Unfallverhütungsvorschriften für Sicherungs- und Wachdienste
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Umgang mit Waffen
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Sicherheitstechnik und ihre Grundzüge
  • Techniken zur Deeskalation und Konfliktsituationen, Umgang mit Menschen, optimales Verhalten in Gefahrensituationen
  • Recht zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Bereich, Gewerberecht

Wer kann an der Prüfung teilnehmen? – Die Voraussetzungen!

Die Sachkundeprüfung bzw. der 34a Schein ist für verschiedene Personengruppen interessant. Geringqualifizierte und Arbeitssuchende erhalten durch die Weiterbildung die Chance auf eine neue berufliche Orientierung und bessere Jobchancen. Das Gleiche gilt für Berufserfahrene, Selbstzahler, Berufsrückkehrer, Soldaten oder Arbeitnehmer.

Die Wissensvermittlung in den wichtigen Bereichen der Sicherheitsbranche erfolgt über Vorbereitungskurse, welche mittlerweile sogar online angeboten werden. Die Schulung findet dabei live statt. Daher ist die Sachkundeprüfung auch für Quereinsteiger möglicherweise eine interessante Option. Sollte eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft angestrebt werden, ist neben dem Erwerb von vielen Zusatzqualifikationen auch hier das Bestehen der IHK-Sachkundeprüfung notwendig.

Wie wird die Sachkundeprüfung durchgeführt?

Die Sachkundeprüfung für den Erhalt des 34a Scheins ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert. Dabei werden die verschiedenen Themengebiete anhand mehrerer Fragen abgehandelt. Die Fragen im Multiple-Choice-Prinzip werden dabei von der Industrie- und Handelskammer zusammengestellt. Insgesamt handelt es sich dabei um 72 Fragen mit einer maximalen Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Nach Bestehen dieses Prüfungsteils wird der Teilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die Fragen werden von der IHK aus einem Fragen-Pool entnommen. Dieser steht der Öffentlichkeit allerdings nicht zur Verfügung, sodass sich die Fragestellungen in den Vorbereitungskursen nur an den Originalfragen orientieren. Der Fragen-Pool wird stetig erweitert.

Anzahl der Fragen in der PrüfungThemengebiete
16Umgang mit Menschen
12 (doppelte Gewichtung)Straf- und Strafverfahrensrecht
12 (doppelte Gewichtung)Bürgerliches Recht nach Bürgerlichem Gesetzbuch
8Sicherheitstechnik
8Unfallverhütungsvorschriften
4 (doppelte Gewichtung)Recht der öffentlichen Sicherheit
4Datenschutzrecht
4Waffenrecht nach dem Waffengesetz
4Gewerberecht nach Gewerbeordnung/ Bewachungsgesetz

Wie lang beträgt die Dauer der Sachkundeprüfung?

Der schriftliche Teil der Prüfung beträgt 120 Minuten. Für den mündlichen Prüfungsteil sind hingegen nur 15 Minuten vorgesehen. Bis zu fünf Personen können gleichzeitig geprüft werden. Thematisiert werden dabei Themenbereiche wie das Recht und der Umgang mit Menschen, Datenschutz, Verhalten in bestimmten Situationen und Ähnliches.

Welche Förderungsmaßnahmen stehen für den 34a Schein zur Verfügung?

Die Vorbereitungskurse und die Sachkundeprüfung sind natürlich mit Kosten verbunden. Für die Prüfung allein werden 170 Euro notwendig. Muss die Prüfung aufgrund von Nichtbestehen wiederholt werden, kommen zusätzliche Kosten von 70 oder 80 Euro hinzu. Daher stellt sich die Frage, ob Fördermaßnahmen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern dazu in Anspruch genommen werden können. Die Frage lässt sich bejahen.

Mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes können die anfallenden Kosten für die Vorbereitung und die Prüfung sogar zu 100 Prozent übernommen werden. Der Antrag auf Förderung kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingeholt werden.

In der Sicherheitsbranche einen neuen Beruf finden

Arbeitssuchende und Personen, die nach einer neuen beruflichen Karriere Ausschau halten, können von dem breiten Spektrum in der Sicherheitsbranche profitieren. Verschiedenste verantwortungsvolle Aufgaben können in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist dabei die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung nach §34a GewO und der Erhalt des damit verbundenen 34a Scheins. Dieser dient mitunter als Grundlage für die Ausübung verschiedener Tätigkeiten sowie als ein wichtiger Bestandteil zur Ausbildung als Sicherheitsfachkraft. In der Prüfung werden dabei verschiedene Bereiche wie Deeskalationstechniken zur Lösung von Konfliktsituationen, Recht, Umgang mit Waffen und Weiteres thematisiert.

Die Teilnehmer können sich die Vorbereitung und die Ablegung der Prüfung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit fördern lassen. Die anfallenden Kosten können bis zu 100 Prozent übernommen werden.