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Was tun bei drohender Arbeitslosigkeit?

Letzte Aktualisierung: 29/07/2022 | Aktuell

Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder man sogar bereits seine Kündigung erhalten hat, ist dies seelisch wie auch organisatorisch eine große Aufgabe. Diese zu erledigen, kann einem schwerfallen. Obwohl die Gefühlslage wahrscheinlich nicht gerade die Beste ist, gilt es Fristen einzuhalten, Unterlagen zusammen zu suchen und auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu werden. Letzteres natürlich hoch motiviert und in guter Laune. Damit man in diesem ganzen Chaos den Überblick nicht verliert, hier ein Leitfaden, an dem man sich orientieren kann:

Hilfe suchen bei der Arbeitsagentur

Es gibt einen Partner, der einen bei der Arbeitssuche unterstützt und selbst ein großes Interesse daran hat, dass keine Arbeitslosigkeit eintritt – die Agentur für Arbeit. Sie ist erster Ansprechpartner, sobald man die Kündigung erhalten hat oder bei einer befristeten Stelle weiß, dass der Arbeitsvertrag demnächst endet. Denn bei der Agentur für Arbeit meldet man sich arbeitssuchend oder im schlechtesten Fall auch arbeitslos. Nur wer diese beiden Schritte gemeistert hat, kann sich an die Arbeitsagentur wenden, um Arbeitslosengeld zu beantragen. An diesem Punkt tun sich meist die nächsten Fragen auf – welche Fristen müssen gewahrt werden, damit der Arbeitslosengeldanspruch gewahrt wird?

Fristen beachten

Ob der richtige Zeitpunkt gekommen ist, sich arbeitssuchend zu melden, zeigt oft als Erstes das Bauchgefühl. Denn oft merkt man, wenn sich Vorgesetzte anders als früher verhalten oder sich Kollegen von einem distanzieren. Natürlich kann man auf eigene Faust nach einer alternativen Stelle suchen. Aber auch ohne Kündigung unterstützt die Arbeitsagentur bei der Jobsuche. Spätestens drei Monate bevor ein befristeter Vertrag ausläuft oder aber sobald man die Kündigung erhalten hat, sollte man sich arbeitssuchend melden. Dies geht mittlerweile ganz einfach online, aber auch telefonisch oder persönlich. Wichtig ist, dass man bei einer Kündigung nicht zu viel Zeit verstreichen lässt. Denn die Agentur für Arbeit verlangt, dass man sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend meldet. Arbeitslos ist man, sobald man tatsächlich beschäftigungslos ist, also keinen Arbeitgeber mehr hat. Spätestens am ersten Tag der eingetretenen Arbeitslosigkeit sollte man persönlich mit Ausweispapieren in der Agentur für Arbeit vorsprechen.

Arbeitslosengeld: Wie viel ist das eigentlich?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man verschiedene Punkte erfüllen. Zum einen muss man sich rechtzeitig arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet haben. Zum anderen gilt es die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Diese beträgt 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Diese 12 Monate muss man nicht am Stück und nicht bei demselben Arbeitgeber tätig gewesen sein. Den Arbeitslosengeldantrag kann man online ausfüllen, dies kann und sollte man bereit zwei Wochen vor dem ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erledigen. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt und auf einen Tag heruntergebrochen. Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20 % Pauschale für die Sozialversicherung errechnet sich das Netto-Entgelt pro Tag. Von diesem Betrag erhält man 60 %, unter besonderen Umständen auch 67 % Arbeitslosengeld. Eine unverbindliche Prognose berechnet der Arbeitslosengeld-Rechner online.

So lange wird Arbeitslosengeld gezahlt

Bei der Dauer der Zahlung werden zwei Faktoren berücksichtigt. Auf der einen Seite spielt es eine Rolle, wie lange man versicherungspflichtig beschäftigt war, auf der anderen Seite wird das Alter des Antragsstellers berücksichtigt. In der Regel erhält man 12 Monate Unterstützung, wenn man vorab mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Für Menschen, die ihr 50. Lebensjahr bereits hinter sich gebracht haben, wurde der Bezugszeitraum erweitert. Ab 58 Jahre befindet man sich in der höchsten Bezugsdauer. Sie beträgt hier bis zu 48 Monate.

Der inneren Stimme Gehör verschaffen

Oft hat man für all die Fristen und Gänge gar keinen Kopf, weil diese mit anderen Sachen beschäftigt ist. Wenn der Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert oder sogar kündigt, weckt das zumeist keine positiven Gefühle in einem. Gerade dann, wenn man sich in der Firma wohlgefühlt hat und man von der Nachricht überrascht worden ist. In diesem Fall reicht die Gefühlspalette von Trauer über Wut zu Enttäuschung. Vielleicht fühlt man sich auch ungerecht behandelt oder versucht im Selbstgespräch herauszufinden, wo man Fehler gemacht hat. Dazu kommen bei dem einen oder anderen auch Existenzängste. Diese Gefühle sind ganz natürlich und man sollte sich nicht schämen, sich auch der Außenweltgegenüber zu öffnen. Sicher haben Freunde oder Familie ein offenes Ohr und eine tröstende Schulter.

Würde bewahren

Hingegen hilft es sicher nicht den Chef oder Arbeitskollegen zu beschimpfen. Auch Arbeitsverweigerung sollte man zweimal überdenken. Denn nicht zuletzt benötigt man für eine neue Stelle ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Außerdem ist ein Arbeitsvertrag ein Schriftstück, was regelt, dass man für eine Arbeitsleistung Geld erhält. Natürlich haben beide Seiten das Recht, diesen Kontrakt innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu kündigen. Aber natürlich kann man auch hier das offene Gespräch suchen, wenn man sich komplett unwohl fühlt. Vielleicht findet sich eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Die neue Situation annehmen und das Beste daraus machen

Einige Tage, nachdem man weiß, dass der Vertrag nicht verlängert wird oder die Kündigung erfolgt ist, hat sich an der Ausgangslage zwar nichts verbessert, aber wahrscheinlich hat man sich gefangen und kann wieder etwas optimistischer in die Zukunft blicken. Jetzt gilt es das Positive aus der Situation zu ziehen. Vielleicht hat man Arbeitsfelder, die einem mehr oder weniger Freude bereiten. Das sollte bei der Jobsuche Berücksichtigung finden. Je nach örtlicher Bindung ist gegebenenfalls auch ein guter Zeitpunkt für einen Tapetenwechsel gekommen.

Die Vorzüge neuer Arbeitgeber erkunden

Letztendlich sollte man nicht nur in irgendeinem Job unterkommen, sondern auch abwägen, welche Vorteile die einzelnen Arbeitgeber bieten. Hier reicht das Angebot von materiellen Leistungen, über Angebote für die Gesundheit, Weiterbildungen, Gutscheine, betriebliche Altersvorsorge und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Hat man einen Arbeitgeber gefunden, der mit vielen Vorzügen punkten kann, hat sich der Wechsel rückblickend vielleicht sogar gelohnt. Denn gute Arbeitsbedingungen erleichtern den Alltag ungemein. Zusammenfassend ist die Antwort auf die Frage, was man bei drohender Arbeitslosigkeit machen sollte, aktiv zu werden. Sowohl bei der Stellensuche als auch bei der Wahrung der Fristen bei der Arbeitsagentur ist es erforderlich die Komfortzone zu verlassen und diverse Stellen von sich aus anzusprechen. So ist der erste Schritt in Richtung Zukunft getan.