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EuGH: Arbeitszeiterfassung ist für Unternehmen verpflichtend

Letzte Aktualisierung: 01/07/2022 | Aktuell

Eine der wichtigsten Kenngrößen im Arbeitsalltag ist die Arbeitszeit. Sie wird genau im Arbeitsvertrag geregelt. Gesetzliche Regelungen regeln, was erlaubt ist. Hinzu kommen weitere Vereinbarungen, welche die Tarifpartner miteinander vereinbaren. Die Entlohnung erfolgt häufig nach Anwesenheit, die Leistung hat nur bedingt Einfluss.

Klare gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit
Für die Arbeitszeit bestehen strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, welche insbesondere die tägliche Anwesenheit im Unternehmen auf acht Stunden plus Pausenzeiten begrenzt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Ausweitung auf zehn Stunden erlaubt. Diese Zeit muss innerhalb von sechs Monaten an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dies kann durch Freizeit oder Bezahlung erfolgen. Die Wochenarbeitszeit ist auf 48 Stunden begrenzt.

Um die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist eine geeignete Erfassung notwendig. Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie darauf einen Anspruch haben. In einem Urteil vom 14. Mai 2019 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber zu Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen.

Faire Abrechnung der Leistung
Hintergrund ist eine objektive Feststellung, wie lange Mitarbeitende gearbeitet haben. Nur auf diese Weise lassen verlässliche Aussagen über die Einhaltung der wöchentlichen Höchstgrenze, zu Überstunden und Ruhezeiten treffen. Als zuverlässiges Instrument gilt eine digitale Lösung zur Zeiterfassung. Die Arbeitszeit lässt sich einfach über einen Browser eingeben und auswerten. Dadurch ist der analoge Stundenzettel nicht mehr erforderlich.

Das digitale Verfahren vereinfacht den Verwaltungsaufwand und sorgt für eine faire Abrechnung. Die basiert auf dem von der Unternehmensleitung im System einstellbaren Arbeitszeitmodell. Wer glaubt, dass die Arbeitszeiterfassung aus der Zeit gefallen ist, irrt. Gerade für Start-ups, aber auch für etablierte Unternehmen wird eine Flexibilisierung immer wichtiger. Digitale Lösungen leisten hier einen Beitrag für die unkomplizierte Abrechnung von Arbeit. Letztendlich sorgt eine daraus resultierende faire Entlohnung auch für Zufriedenheit und Wertschätzung beim Personal.

Die Lage in Deutschland

Die vom Europäischen Gerichtshof verlangte gesetzliche Regelung ist in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden. Gleichwohl haben große Konzerne häufig schon reagiert. Auch die anderen Unternehmen sollten die Forderung des höchsten europäischen Gerichts umsetzen. Das Urteil wandte sich ausschließlich an den Staat, trifft aber auch die Unternehmen. Schon heute hat sich ohne ein entsprechendes Gesetz die Rechtssprechung in Deutschland geändert.

Das Landesarbeitsgericht Hamm betonte in einem Urteil aus dem Jahr 2021, dass die nationale Justiz europäisches Recht umsetzen muss. So kamen die Richter zum Schluss, dass ein Betriebsrat das Einrichten eines elektronischen Erfassungssystems für die Arbeitszeit verlangen kann. Als zusätzliche Grundlage wurde das Betriebsverfassungsgesetz genannt, nach dem der Betriebsrat ein Initiativrecht hat.

Die Gesetzgebung benötigt Zeit

Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen dagegen noch langsam. Immerhin hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Februar 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach soll das Gesetz soll nur für bestimmte Branchen gelten, etwa für das Bauwesen oder die Gastronomie. Wie diese Umsetzung zum generellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes passt, bleibt unklar. Experten rechnen damit, dass das Gesetz im vierten Quartal beschlossen werden könnte.

Und bis dahin? Das Urteil des EuGH ist bindendes Recht. Aus dieser Sicht ist es sinnvoll, sich schnellstmöglich mit der zuverlässigen Erfassung von Arbeitszeit zu beschäftigen. Eine digitale Lösung erfüllt alle Anforderungen und sorgt zudem dafür, dass der Verwaltungsaufwand minimal bleibt.