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Der Vermittlungsgutschein – Alle Infos zur Beantragung

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Aktuell

Man will raus aus der Arbeitslosigkeit und obwohl schon viele Bewerbungen geschrieben wurden, hat es mit einem Arbeitseinstieg nicht geklappt. Es gibt noch einen anderen Weg um der Arbeitslosigkeit zu entkommen. In den Arbeitsagenturen und Jobcentern, versuchen Fachkräfte gemeinsam mit Arbeitslosen Strategien zum Erfolg zu finden. Dazu gehört auch der Vermittlungsgutschein. Hier erfahren Sie was dahinter steckt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wofür er verwendet wird.  

Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein ist eine Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung und ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Dieser Schein ermöglicht es Arbeitslosen, sich von privaten Arbeitsvermittlern helfen zu lassen. Diese Arbeitsvermittler sind zertifizierte Anbieter oder Träger bei denen der Gutschein eingelöst werden kann.   

 3 verschiedene Arten & Maßnahmen von Vermittlungsgutscheinen

  • Maßnahmen bei einem Träger: Hier geht es um Ihre Weiterbildungen oder um professionelle Coachings.
  • Maßnahmen bei einem Arbeitgeber:  Es wird bei einer sechs bis acht wöchigen betrieblichen Trainingmaßnahme Ihre Eignung festgestellt. Umgangssprachlich: Probearbeit
  • Maßnahme bei einer privaten Arbeitsvermittlung: Werden Sie erfolgreich vermittelt, bekommt die Agentur dies vergütet.

Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins

Wenn manden Vermittlungsgutschein beantragt, ist die Gültigkeit des Scheins zeitlich und regional eingeschränkt, das heißt, üblicherweise gilt er für 3 Monate. Wenn also ein Arbeitsuchender erfolgreich vermittelt wurde, oder die Maßnahme vorzeitig abgebrochen wurde, fällt der Schein weg.

Wer hat Anspruch?

  1. Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld I beziehen können, wenn sie in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet waren, den Antrag stellen.
  2. Arbeitsuchende mit einem Ein-Euro-Job, das heißt, der Langzeitarbeitssuchende bekommt 1 Euro Stundenlohn.
  3. Arbeitsuchende, die aus Existenzgründen eine zusätzliche Arbeit brauchen und Berufsrückkehrer nach der Elternzeit
  4. Arbeitslose Existenzgründer oder Arbeitslose die eine Existenz planen.
  5. Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug z. B. Hochschulabsolventen

Wie funktioniert das Ganze?

Mit der Kopie des eigenen Vermittlungsgutscheins können verschiedene Arbeitsvermittlungen beauftragt werden. Wird man erfolgreich in einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält die Arbeitsvermittlung das Original.

Nach Ihrer erfolgreichen Vermittlung an einen Arbeitsplatz, erhält die Arbeitsvermittlung bis zu 2.000 Euro, bei Menschen mit Behinderung und erfolgreicher Vermittlung, werden nochmals 500 Euro mehr bezahlt.

Betrifft den Arbeitsvermittler:

  • Damit dieser das ihm zustehende Honorar ausbezahlt bekommt, gelten folgende Bedingungen:  Der Vermittlungsgutschein muss im Original, sowie eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung durch den Arbeitgeber vorliegen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss sozialversicherungspflichtig sein und mindestens 15  Wochenstunden umfassen.
  • Existieren einer vereinbarten Beschäftigungsdauer von drei Monaten muss gegeben sein.
  • Wenn das Beschäftigungsverhältnis für mehr als 6 Wochen besteht, erhält der Arbeitsvermittler die erste Rate von 1.000 Euro.
  • Die zweite Rate von 1.000 Euro wird nach 6 Monaten des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt.

Förderung für Arbeitnehmer durch das Qualifizierungschancengesetz

Auch wer die Bedingungen für einen Vermittlungsgutschein nicht erfüllt, weil er derzeit z.B.  in Arbeit steht, muss auf geförderte Weiterbildung nicht verzichten. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz können verschiedene Weiterbildungsangebote wahrgenommen werden. Hintergrund dabei sind die rapiden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die in Folge von Digitalisierung und Automatisierung entstehen.

Wie hoch die Weiterbildungsförderung ausfällt, hängt mit der Unternehmensgröße zusammen. Dabei gilt: Kleinere und mittlere Unternehmen werden stärker bezuschusst als große Unternehmen.

Damit Unternehmen das Qualifizierungschancengesetz nicht nutzen um Weiterbildungen generell von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen zu lassen, wird die Förderung nur dann bewilligt, wenn folgende 5 Kriterien zutreffen:

  1. Es muss sich um eine Weiterbildung handeln, die über den Arbeitsplatzbezug hinausgeht. Werden bei der Maßnahme nur Fähigkeiten und Fertigkeiten für die aktuelle Position vermittelt, wird kein Zuschuss gewährt.
  2. Die Berufsausbildung des Arbeitnehmers muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  3. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss bei mindestens vier Jahren liegen. Diese Regelung soll einem Missbrauch der Weiterbildung entgegenwirken.
  4. Die Weiterbildung muss von einem externen Bildungsträger durchgeführt werden.
  5. Es werden nur Weiterbildungen in Betracht gezogen, welche im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderungswürdig sind.

Fazit

Der Gutschein stellt eine weitere Chance für diejenigen dar, die verzweifelt nach Arbeit suchen oder mit ihrem geringen Einkommen nicht leben können. Zudem bietet diese marktpolitische Maßnahme zum Einstieg ins Arbeitsleben, nicht nur für Arbeitsuchende Vorteile, auch der Arbeitsvermittler profitiert durch die finanzielle Abgleichung.