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Werkstudenten

Letzte Aktualisierung: 29/04/2014 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Als Werkstudenten bezeichnet man Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und während ihres Studiums nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Basis ist ein geschlossener Arbeitsvertrag. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Arbeitszeit auch auf 40 Stunden pro Woche, also auf Vollzeit erhöhen. Vorlesungsfreie Zeit sind die Semesterferien, aber auch Wochenendarbeit oder Nachtarbeit. Anders als beim normalen Studentenjob arbeitet der Werkstudent fachlich bezogen zu seinem Studium. Der Arbeitgeber unterstützt ihn zusätzlich evt. bei der Suche einer Bachelor- oder Masterarbeit.

Kein Werkstudent ist:

Vorteile durch Werkstudentenjobs:

  • Geld verdienen neben Studium
  • Praktische Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse
  • Erste Berufserfahrung
  • Plus bei Bewerbungen wenn Werkstudentenjobs im Lebenslauf enthalten sind
  • Kennenlernen von Unternehmen, deren Unternehmenskultur und Arbeitsweisen
  • Knüpfen von Kontakten und Aufbau wichtiger Netzwerke
  • Mögliche Übernahme aus Werkstudententätigkeit in normales Arbeitsverhältnis
  • Arbeitgeber lernen potentielle Nachwuchskräfte kennen
  • Keine Zahlung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch Werkstudentenprivileg

Arten von Werkstudentenjobs:

  • Minijob
  • Midijob
  • Kurzfristige Beschäftiung, Aushilfsjob
  • Regelmäßige Beschäftigung

Werkstudententätigkeit und Sozialversicherung:

  • Bei beschäftigten Werkstudenten gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg solange nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird oder die Tätigkeit ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit, z.B. Semesterferien, ausgeübt wird
  • Das Werkstudentenprivileg umfasst die Versicherungsfreiheit bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Ausnahmen: Mini- und Midijob)
  • Beiträge zur Rentenversicherung sind einkommensabhängig zu bezahlen. Zahlt der Arbeitgeber neben dem Gehalt auch die Studiengebühren, zählen diese nicht als Einkommen und sind dementsprechend nicht sozialversicherungspflichtig
  • Als Student sind Sie unabhängig von einer Tätigkeit grundsätzlich krankenversichert. Das kann in einer studentischen Krankenversicherung, über die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, oder über eine private Krankenversicherung sein
  • Kostenloser Unfallversicherungsschutz besteht über den Staat

Werkstudent und Arbeitsrecht:

  • Ein Werkstudent zählt zu den Teilzeitkräften,
  • ist Arbeitnehmer,
  • hat Anspruch auf Urlaub und auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld,
  • kann Lohnsteuerbefreiung beim Finanzamt beantragen
  • ist in einen existierenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag einzugruppieren

Tipps, Checkliste

  • Geben Sie Ihrem Arbeitgeber regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule. Diese wird dann an die Krankenkasse weiter geleitet
  • Achten Sie darauf, dass Sie nicht Ihren Werkstudentenstatus verlieren. Das passiert bereits, wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen oder die Abschlussprüfungen absolviert haben
  • Besorgen Sie sich eine Lohnsteuerbefreiung und legen Sie diese Ihrem Arbeitgeber vor. Ihr Gehalt wird Ihnen dann ohne Zahlung einer Lohnsteuer ausbezahlt
  • Informieren Sie sich auf den Internetseiten von Unternehmen und Institutionen über Stellenangebote als Werkstudent und die Konditionen
  • Auch auf den Jobbörsen finden Sie Angebote zu Werkstudenten
  • Bewerben Sie sich als Werkstudent national und international

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