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Bildungsgutschein der Arbeitsagentur zur Weiterbildung

Letzte Aktualisierung: 16/03/2014 | Kompetenzen

Definition, Erklärung

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um die schriftliche Zusage der Bundesagentur für Arbeit für eine Kostenübernahme an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme.

Im Bildungsgutschein werden durch den Berater des Arbeitsamts bzw. der ARGE festgelegt:

  • Bildungsziel
  • Dauer für Erreichen des Bildungsziels – auch mehrmonatige Weiterbildungen sind möglich
  • Gültigkeitsort bzw. Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer zur Einlösung von maximal 3 Monaten

Voraussetzung für Erhalt eines Bildungsgutscheins:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über 3 Jahre
  • Beratung durch Agentur für Arbeit
  • Vorliegende oder konkret drohende (z.B. durch Kündigung oder Auslauf des Arbeitsvertrags) Arbeitslosigkeit und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
  • Arbeitsamt sieht Notwendigkeit für Weiterbildungsmaßnahme und eine gute Chance, um den Arbeitnehmer wieder in Arbeit zu bringen oder um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder wenn kein Berufsabschluss vorliegt. Die Agentur wägt unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikationen und Erfahrungen sowie den Erfordernissen auf dem Arbeitsmarkt ab, ob durch den Bildungsgutschein oder ob durch andere Maßnahmen die Eingliederung am Arbeitsmarkt besser erfolgen kann

Einlösen des Bildungsgutscheins:

  • Die vorgesehene Massnahme muss für Weiterbildungsförderung zugelassen sein
  • Der Veranstalter der Weiterbildung muss für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen sein. Das kann auch durch ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle erfolgen
  • Kurs und Anbieter müssen Sie sich selbst suchen entsprechend dem ausgestellten Bildungsgutschein

Tipps, Checkliste

  • Sobald Ihnen die Kündigung droht oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, sollten Sie sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und auch über die Möglichkeit sprechen, eine Qualifizierungsmaßnahme durch den Bildungsgutschein finanziert zu bekommen. So können Sie die Arbeitslosigkeit dazu nutzen, Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen
  • Als ALG-II-Bezieher können Sie bei der ARGE nachfragen, ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten können
  • Machen Sie konkrete Vorschläge bezüglich der Weiterbildung und dem Anbieter, möglichst in Ihrer Nähe, und überlegen Sie sich eine Argumentation, um von der Notwendigkeit eines Bildungsgutscheins zu überzeugen
  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur oder der ARGE gut vor
    • Bestandsaufnahme Ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Ihrer Stärken und Schwächen
    • Definition Ihres beruflichen Ziels
    • Argumentation für bestimmte Weiterbildung
    • Information über konkrete Kurse und Anbieter
    • Information über die Bildungszielplanung Ihres Arbeitsamts im Internet
  • Achten Sie darauf, dass die ausgewählte Weiterbildung auch sinnvoll ist und sie tatsächlich damit eine Qualifizierung erwerben, die Sie für die Besetzung eines Arbeitsplatzes attraktiv macht. Auch hier gibt es viele Anbieter, die v.a. an der Kostenübernahme der Kurse durch die Bundesagentur für Arbeit interessiert sind
  • Schauen Sie sich die für Sie infrage kommenden Institute an und lassen Sie sich vor Ort beraten. So bekommen Sie auch einen ersten Eindruck. Checken Sie auf diese Weise mehrere Anbieter und achten Sie auf seine Zertifizierung
  • Ein Recht auf Erhalt eines Bildungsgutscheins besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine Kann-Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Verteilung erfolgt z.T. sehr restriktiv, um Kosten einzusparen
  • Als Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme, die über den Bildungsgutschein finanziert wird, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld I. Während der Maßnahme erfolgt keine Einstufung in Arbeitslosengeld II. Sobald eine Anspruchsdauer auf ALG II von 30 Tagen (Restanspruch) erreicht wird, hat die Weiterbildung keinen Einfluß auf die Anspruchsdauer. Davor mindern 2 Tage Weiterbildung die Anspruchsdauer um 1 Tag
  • Neben den Kosten für die Weiterbildung werden die Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfung und Eignungsfeststellung übernommen. Bei Übernachtung außerhalb des Wohnorts, werden Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungkosten, An-und Abreise, eine Heimfahrt einmal pro Monat erstattet. Das sind für die ersten 10 km 0,36 € pro Kilometer, danach 0,40 €
  • Lösen Sie den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer ein, da er ansonsten verfällt. Finden Sie kein passendes Weiterbildungsangebot, können Sie evt. einen neuen Gutschein beantragen
  • Der Bildungsträger muss auf dem Bildungsgutschein Ihre Teilnahme bestätigen und diesen vor Beginn der Maßnahme der Agentur für Arbeit vorlegen
  • Reichen Sie die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ein
  • Sie können sich den Bildungsträger selbst aussuchen. Er muss allerdings den Kriterien entsprechen. Die Weiterbildung kann als Präsenzunterricht oder als Fernlernunterricht durchgeführt werden

Informationsquellen