Definition, Erklärung
Weihnachtsgeld zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer meist mit dem Novembergehalt aus. Der Anspruch begründet sich auf den Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag. Es kann auch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein. Aus der Freiwilligkeit kann ein Anspruch entstehen, wenn 3 Jahre hintereinander eine Zahlung erfolgte - sogenannte "betriebliche Übung" - und nicht ausdrücklich die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit vermerkt wurde. Diese ist jedem Arbeitnehmer mitzuteilen.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der sich auf das gesamte Unternehmen erstreckt, dürfen nur sachliche Gründe, wie z.B. Betriebszugehörigkeit, zu einer unterschiedlichen Höhe führen, nicht aber Ausbildungsstand und Einschätzung der Leistung. Sachliche Gründe können zu einer Kürzung des Weihnachtsgeldes führen.
Im öffentlichen Dienst wird das Weihnachtsgeld als jährliche Sonderzuwendung oder Sonderzahlung bezeichnet. Die Höhe ist nicht mehr einheitlich geregelt, sondern unterliegt den Regelungen der Bundesländer.
Tipps, Checkliste
- Klären Sie, ob Sie einen Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihrem Arbeitsvertrag haben oder ob sich dieser aus der "betrieblichen Übung" ableiten lässt
- Fragen Sie bei Ihren Kollegen nach, ob Weihnachtsgeld bezahlt wurde und in welcher Höhe
- Erkundigen Sie sich über Voraussetzungen und Einschränkungen
- Informieren Sie sich beim Betriebsrat
Arbeitsrecht, Urteile
Presseartikel
- Mythos 4: Arbeitnehmern steht Weihnachtsgeld zu; FOCUS Online, 22.12.2008
- Wer bekommt den Bonus zum Fest? stern.de, 18.11.2008
- Üppige Geldgeschenke; sueddeutsche.de, 05.11.2008
- Wann das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss; Juracity, Dezember 2006
- Der unsichere Segen; SPIEGEL ONLINE, 13.12.2006
- Tarifvertraglich festgeschriebenes Weihnachtsgeld darf nicht gekürzt werden; DGB
- Weihnachtsgeld - alles andere als ein Auslaufmodell; monster.de, 13.11.2006
- Tarifliches Weihnachtsgeld zunehmend variabel: Bei guten Geschäften mehr, in der Krise weniger; Hans-Böckler-Stiftung, 30.10.2006
- Streichungen beim Weihnachtsgeld häufig unzulässig. Einseitige Änderungen durch Arbeitgeber kaum möglich; Presseerklärung DASV, 23.10.2006
- Rückzahlungspflicht für Weihnachtsgeld besteht nur bei vertraglicher Grundlage; Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., 1/2006
- Weihnachtsgeld bleibt trotz Kündigung; stern.de, 28.01.2006
- Das Festgeld; Die Zeit, 01.12.2005
Das Weihnachtsgeld - ein aussterbendes Phänomen
- Wissenswertes zum Thema Weihnachtsgeld; 123recht.net, 02.11.2004
Informationsquellen
Literatur, Broschüren
Letzte Aktualisierung: 22.12.2008