Betriebliche Weihnachtsfeier - ArbeitsRatgeber
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Die betriebliche Weihnachtsfeier

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Definition, Erklärung

Jedes Jahr steht sie wieder an: Die Weihnachtsfeier in der Firma. Selbst in kargen Zeiten setzt sich normalerweise wenigstens die Abteilung zusammen, um Weihnachten bei selbst gebackenen und mitgebrachten Plätzchen zu feiern und Glühwein zu trinken. Andere Unternehmen machen aus diesem Anlass einen richtigen "Event", laden Ihre Mitarbeiter an einen anderen Ort ein und organisieren eine umfangreiche Veranstaltung. Der Anlass bietet die Möglichkeit, das Gemeinschaftsgefühl, die Identifikation mit dem Unternehmen und die Motivation der Mitarbeiter zu steigern.

In vielen Unternehmen dient die Weihnachtsfeier auch als Abschluss und Dankeschön eines Geschäftsjahres und bietet die Gelegenheit, das letzte Jahr Revue passieren zu lassen. Erfolge, Probleme, stressige Situationen und gemeinsame Erlebnisse können in lockerer Atmosphäre angesprochen werden.

Tipps, Checkliste

Wenn Sie selbst mit der Organisation der Weihnachtsfeier betraut sind, anbei einige Ideen:

Seitens der Unfallversicherung wird eine Weihnachtsfeier wie eine normale, versicherte Tätigkeit im Betrieb behandelt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmensleitung die Feier genehmigt und dazu einlädt, ein wesentlicher Teil der Mitarbeiter anwesend ist und auch ein Beauftragter des Arbeitgebers. Ort und Zeit der Veranstaltung können frei gewählt werden. Der Schutz besteht bis zum offiziellen Ende und auch auf dem direkten Heimweg. Kein Versicherungsschutz besteht bei einem Unfall, der durch Alkohol- oder Drogeneinfluss hervorgerufen wurde.



Presseartikel

Informationsquellen



Letzte Aktualisierung: 13.12.2008

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