Arbeitseinstieg > Volontariat |
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Ein Berufseinstieg kann neben Praktikum, als Trainee oder Assistent der Geschäftsführung auch mit einem Volontariat erfolgen. Dieser Begriff wird vor allem im Journalismus und in kommunikationsnahen Bereichen verwendet. Dazu gehören:
Im Gegensatz zu einem Ausbildungs- und Lehrberuf ist das Volontariat nicht gesetzlich geregelt und die Inhalte nicht festgelegt. Allerdings gibt es tarifvertragliche Regelungen für das Volontariat bei Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, die Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger sind.
Das Volontariat dauert in der Regel 12 bis 24 Monate. Es schließt sich häufig an ein abgeschlossenes Hochschulstudium und vielseitige Praxiserfahrung an. Anders als beim Praktikum wird nur 1 Volontariat absolviert. Ziel der Ausbildung ist es, die verschiedenen Abteilungen und Redaktionen eines Verlags, einer Fernseh- und Rundfunkanstalt oder eines Unternehmens kennen zu lernen. Die praktische Arbeit in den Abteilungen wird kombiniert mit über- und innerbetrieblichen Schulungen. Nach Abschluß des Volontariats ist eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht obligatorisch. Der Volontär ist Arbeitnehmer, für den die üblichen Regelungen des Arbeitsrechts gelten.
In der Vergangenheit wurden auch Auszubildende in kaufmännischen Berufen als Volontäre bezeichnet. Dafür verwendet man heute eher den Begriff des Trainee. Journalisten mit einer einschlägigen Ausbildung an einer Journalistenschule benötigen kein Volontariat. Sie können direkt in eine entsprechende Stelle einsteigen.
Achtung: Als Volontär wird auch ein Freiwilliger bezeichnet. Daher bieten internationale Umweltorganisationen und NGOs ebenfalls Volontariate an. Diese sind aber in der Regel unentgeltlich. Alle Kosten sind durch den Volontär zu tragen. Der Einsatz ist meist international.