Arbeitsende > Jobwechsel > Versetzung |
![]() |
| Definition, Erklärung | Tipps, Checkliste |
| Arbeitsrecht, Urteile | Presseartikel |
| Informationsquellen |
Im Gegensatz zum Jobwechsel veranlasst bei einer Versetzung der Arbeitgeber durch das sogenannte Direktionsrecht, einen Wechsel eines Arbeitnehmers in eine andere Abteilung. Die Versetzung ist nach § 95 Abs. 3 BetrVG die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches. Sie überschreitet voraussichtlich die Dauer eines Monats, oder ist mit einer erheblichen Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, verbunden. Als Arbeitsbereich ist der jeweilige Arbeitsplatz mit seinem räumlichen, technischen und organisatorischen Umfeld zu verstehen. Solange eine Versetzung gleichwertig zur bisherigen Beschäftigung erfolgt, also horizontal, ergeben sich keine Auswirkungen. Vertikale Versetzungen bezeichnen Versetzungen auf geringer- oder höherwertige Stellen. Diese führen häufig zu Kettenversetzungen und zu Neueinstellungen.
Bei Beamten ist eine Versetzung die Übertragung eines anderen Amtes in einer anderen Behörde oder eines anderen Dienstherrn, die auf Dauer angelegt ist. Diese kann aus dienstlichen Gründen oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Voraussetzung ist die Befähigung für das erstrebte Amt. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Dienstvorgesetzte. Zu unterscheiden von der Versetzung ist die Abordnung, die Zuweisung und die Umsetzung. Die Abordnung ist die vorübergehende Übertragung eines anderen Aufgabengebietes bei einem anderen Dienstherrn, die Zuweisung eine Versetzung zu einer Dienststelle, die privatrechtlich geführt wird und die Umsetzung ist die Übertragung eines anderen Aufgabengebiets in derselben Behörde. Die Zustimmung des Beamten bei einer Versetzung ist nicht nötig. Allerdings ist der Beamte vor der Versetzungsentscheidung anzuhören, dienstliche Bedürfnisse sind erforderlich und gegen die privaten Belange abzuwägen und das neue Amt muss gleichwertig sein. Die Zustimmung des Personalrates ist vor der Versetzung einzuholen.
Umgangssprachlich wird von Versetzung in den Ruhestand gesprochen. Dies bezieht sich auf die Beendigung des Arbeitslebens und den Schritt in die Rente bzw. Pension.
Arbeitskleidung, Kostenloses Girokonto, Vorlagen zum Thema Bewerbung, Auf der Suche nach nach Mitarbeiter? Hier sind top-aktuelle Bewerber!, Arbeitskleidung von BAB - immer richtig gekleidet im Beruf, Berufsbekleidung, Berufsbekleidung, Bei uns erhalten Sie Kredit ohne Schufa - Kreditanfrage 100% kostenlos!, Jobs, Strom, Selbstständig, Vergleich von
privaten Krankenversicherungen, HMI Karriere