Vermögenswirksame Leistungen, vL oder VWL - ArbeitsRatgeber
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Vermögenswirksame Leistungen (vL oder VWL)

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Definition, Erklärung

Die vermögenswirksamen Leistungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die als Teil des Gehalts gezahlt werden. Es handelt sich dabei um Beträge von 6,45 bis 40 Euro pro Monat. Diese zahlt der Arbeitgeber in einen Sparplan des Arbeitnehmers ein. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die vermögenswirksamen Leistungen sind wie das Gehalt steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Ursprünglich wurden die vL als Anreiz zur Vermögensbildung geschaffen. Heute dienen sie zum Aufbau der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Dementsprechend werden sie mittlerweile auch als altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) bezeichnet. Abhängig von der Form des Sparplans fördert der Staat diese Leistungen des Arbeitgebers.

Der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regelt, ob Anspruch auf VL-Zahlungen gegeben ist und legt die Höhe der Arbeitgeber-Zahlungen fest. In der Regel haben Anspruch:

Die Voraussetzung für den Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen ist der Abschluß eines VL-Sparplans. Dafür kommen verschiedene Anlageformen in Frage:

In den Sparvertrag wird 6 Jahre lang einbezahlt. Im Anschluß daran gilt eine Sperrfrist von bis zu einem Jahr, in der über das angesparte Geld inklusive Zulage nicht verfügt werden kann.

Seitens des Staates können die vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein Einkommen von weniger als 17 900 Euro (Ehepaare 35 800 Euro) zu versteuerndes Einkommen pro Jahr über die Ansparjahre sowie die Sperrfrist. Die Zulage beträgt jährlich 18% beim Investmentsparen über den Zeitraum von maximal 6 Jahren. Daraus ergibt sich eine Maximalförderung von 72 Euro pro Jahr, bzw. 432 Euro insgesamt bei einem Ansparbetrag von maximal 400 Euro. Beim Bausparen beträgt die Zulage 8,8%.

Die Zulage erhalten Sie auch, wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, Sie aber selbst einen Sparplan abgeschlossen haben.

Nach diesen 7 Jahren zahlt das Finanzamt die Fördersumme entsprechend der Anlageform aus. Keine staatliche Förderung wird auf Banksparpläne und Lebensversicherungen gewährt. Deshalb kommen diese Sparformen für Personen in Frage, die keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben.

Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altervorsorge verwenden, sind die VL-Zahlungen steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt bis zu 2.520 Euro Sparsumme im Jahr. Ab 2009 müssen Sozialabgaben bezahlt werden.

Ab April 2009 ändert sich

Tipps, Checkliste



Presseartikel

Informationsquellen



Letzte Aktualisierung: 18.11.2008

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