Urlaubsgeld - ArbeitsRatgeber
 
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Urlaubsgeld - Zusätzliches Einkommen

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Definition, Erklärung

Urlaubsgeld ist meistens eine tarifliche Leistung , die einmal im Jahr zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt wird. In der Regel ist sie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag definiert, manchmal stellt sie auch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. In diesen Regelungen sind die Höhe und mögliche Rahmenbedingungen wie Rückzahlung oder Zugehörigkeit zum Unternehmen, festgelegt. Wird das Urlaubsgeld wiederholt vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt, ohne dass er sich einen Widerruf vorbehalten hat, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen.

Tipps, Checkliste

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die Regelungen, die bei Ihnen gelten, wenn diese nicht in Ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Häufig sind in Ihrem Intranet die Leistungen und Bedingungen aufgelistet
  • Statt Urlaubsgeld kann auch eine Erholungsbeihilfe bezahlt werden. Dafür sind keine Sozialabgaben zu entrichten und nur mit 25 % vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern. Die Höchstgrenzen liegen bei 156 Euro für jeden Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind


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Letzte Aktualisierung: 24.02.2010


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