Urlaubsgeld - Zusätzliches Einkommen
Definition, Erklärung
Urlaubsgeld ist meistens eine tarifliche Leistung , die einmal im Jahr zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt wird. In der Regel ist sie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag definiert, manchmal stellt sie auch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. In diesen Regelungen sind die Höhe und mögliche Rahmenbedingungen wie Rückzahlung oder Zugehörigkeit zum Unternehmen, festgelegt. Wird das Urlaubsgeld wiederholt vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt, ohne dass er sich einen Widerruf vorbehalten hat, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen.
Tipps, Checkliste
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die Regelungen, die bei Ihnen gelten, wenn diese nicht in Ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Häufig sind in Ihrem Intranet die Leistungen und Bedingungen aufgelistet
- Statt Urlaubsgeld kann auch eine Erholungsbeihilfe bezahlt werden. Dafür sind keine Sozialabgaben zu entrichten und nur mit 25 % vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern. Die Höchstgrenzen liegen bei 156 Euro für jeden Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind
Arbeitsrecht, Urteile
Presseartikel
- Tarifliches Urlaubsgeld: Zwischen 156 und 1831 Euro für die Reisekasse; Hans Böckler Stiftung, 13.06.2006
- Von Null bis 1800 Euro, SZ, 05.07.2005
Viel, wenig oder gar nicht: Nicht jeder bekommt von seinem Chef Urlaubsgeld. Wenn doch, bleiben die Summen oft im dreistelligen Bereich
- Tarifliches Urlaubsgeld: Zwischen 153 und 1803 Euro für die Reisekasse, Hans-Böckler Stiftung, 07.06.2005
Überblick über 22 Wirtschaftszweige
- Auch Provisionen gehen in Berechnung ein, stern.de, 31.05.2005
Urlaubsgeld. Erhalten Mitarbeiter ein immer gleichbleibendes Monatsgehalt, ist die Berechnung des Urlaubsentgelts simpel. Der Arbeitgeber zahlt das normale Gehalt weiter. Schwieriger wird es bei schwankenden Gehältern
Informationsquellen
Letzte Aktualisierung: 09.09.2008
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