Infos und Tipps zur Arbeit in Deutschland

Arbeitsleben > Weiterbildung > Umschulung: Voraussetzungen, Finanzierung

Umschulung: Voraussetzungen, Finanzierung

Letzte Aktualisierung: 17/04/2016 | Weiterbildung

Definition, Erklärung

Eine spezielle Form der beruflichen Weiterbildung stellt die Umschulung dar, die zu einem Abschluss, z. B. mit einer erfolgreichen IHK-Prüfung, in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen muss. Weiterbildungen, bei denen ein solcher Abschluss nicht vorgesehen ist, dürfen offiziell nicht als Umschulung bezeichnet werden.

Die Übernahme der Kosten für eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit oder auch andere Leistungsträger, wie die Landesversicherungsanstalten (LVA) als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, kommunalen Rehabilitations-Träger, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften oder die Bundeswehr, verlangt grundsätzlich:

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Eine Erstausbildung, ob erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen oder abgebrochen, ist beendet
  • Die Möglichkeit einer Tätigkeit im erlernten oder auch angelernten Erstberuf ist aufgrund persönlicher Voraussetzungen oder der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden oder es ist absehbar, dass sie in naher Zukunft nicht mehr vorhanden sein wird.
    Typische persönliche Voraussetzungen bestehen z. B. in physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, wie sie nach einem Unfall auftreten können. In diesem Fall erfolgt die Umschulung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bei einem „Berufsförderungswerk“ (BFW) oder einer „Sonstigen Rehabilitationseinrichtung“.
  • Der gewählte Umschulungsberuf muss geeignet sein, vorhandene oder drohende Arbeitslosigkeit auch tatsächlich nachhaltig abzuwenden. Gerade hier sind, so bemängeln Kritiker, in der Vergangenheit oft Fehler gemacht worden, indem zu häufig und ohne auf die Erfordernisse des Marktes zu achten, in einige wenige Berufe, wie z. B. „Industriekaufmann/frau“, umgeschult wurde.

Die Ausbildungsdauer einer Umschulung ist in der Regel um ca. 30 % gegenüber der üblichen Ausbildungszeit zeitlich verkürzt und beträgt etwa 2 Jahre. Es wird davon ausgegangen, dass beim Auszubildenden aufgrund der Erstausbildung grundlegendes Allgemeinwissen und berufliches Basiswissen bereits in ausreichendem Maße vorhanden ist.

Durchführende Einrichtungen einer Umschulung können, abhängig von der Art des Berufs, sein:

  • Betriebe der freien Wirtschaft
  • Berufsfachschulen
  • Private oder öffentliche Bildungsinstitute

Man unterscheidet des weiteren nach Gruppen- und Einzelumschulungen. Gruppenumschulungen orientieren sich vorrangig am vermutlichen Bedarf des Arbeitsmarktes und sind für eine Vielzahl von Teilnehmern langfristig und zentral geplant. Einzelumschulungen bieten die Chance auf die speziellen Talente und Bedürfnisse des Betroffenen gezielt einzugehen.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Umschulung für Sie nützlich oder notwendig ist, kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Arbeitsberater der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. ARGE
  • Erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, eine Umschulung über den sogenannten Bildungsgutschein zu finanzieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es handelt sich um eine Kannleistung des Arbeitsamts. Hier hilft nur gutes Argumentieren und freundliche Beharrlichkeit
  • Manchmal werden Umschulungen abgelehnt mit der Begründung, dass Sie eine Ausbildung in einem sogenannten „aussichtsreichen Beruf“ hätten, in dem genügend Stellen angeboten würden. Dabei wird eventuell vergessen, dass Ihre Ausbildung schon lange zurück liegt, oder sie „berufsfremd“ gearbeitet haben. Argumentieren Sie in einem solchen Fall mit der Vielzahl Ihrer Bewerbungsabsagen
  • Prüfen Sie, ob für Sie auch ein anderer Leistungsträger als die Arbeitsverwaltung in Frage kommt, z. B. die LVA
  • Bevor Sie sich bzgl. der Wahl der Umschulungseinrichtung festlegen, sollten Sie sich das ausgewählte Institut, den Betrieb oder die Schule genau ansehen. Sprechen Sie mit dort Lehrenden wie Lernenden. Besonders von Absolventen können Sie wertvolle Informationen über die Qualität der Einrichtung bekommen. Wenn möglich erkunden Sie sich auch nach dem Ruf der Einrichtung bei Arbeitgebern
  • Bevor Sie sich für eine Umschulung entscheiden, verschaffen Sie sich durch ein Praktikum ein wirklichkeitsgetreues Bild dieses Berufes. Mancher Betrieb ist bereit, Sie für eine gewisse Zeit „reinschnuppern“ zu lassen. Bei einer späteren Bewerbung bei diesem Betrieb können Sie auf Kontakte und Firmenwissen zurückgreifen
  • Für manche Umschulungen, z. B. Krankenpfleger/in, ist ein vorausgehendes mehrmonatiges Praktikum unumgänglich. Berücksichtigen Sie das bei ihrer zeitlichen Planung
  • Umschulungen in Teilzeitform oder als Fernunterricht bieten sich an, wenn Sie zeitlich oder örtlich eingeschränkt sind
  • Bei Bewilligung der Umschulung übernimmt das Arbeitsamt sämtliche Kosten, die im Rahmen der Umschulung anfallen. Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten diese Leistungen weiterhin, wobei ALG I-Empfänger in dieser Zeit nicht auf AL II heruntergestuft werden können, sondern bis 30 Tage nach Ende der Ausbildung Arbeitslosengeld I erhalten

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen