

Das Thema Überstunden oder Mehrarbeit ist vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit stark in Diskussion gekommen. Vor allem die Gewerkschaften haben den Abbau von Überstunden gefordert, um Arbeitsplätze zu schaffen. In vielen Fällen ist dieses aber nicht so einfach möglich, da es sich häufig um Auftragsspitzen handelt. Für manchen Arbeitnehmer sind Mehrarbeiten eine willkommene zusätzliche Einkommensmöglichkeit oder werden genutzt, um zusätzliche Urlaubstage zu erhalten.
Überstunden werden geleistet, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren. Ein Ausgleich erfolgt durch zusätzliches Einkommen oder durch Freizeitausgleich. Bei außertariflich bezahlten Mitarbeitern sind Mehrarbeiten meist durch das Gehalt bereits abgegolten. Das ist allerdings nur gültig, wenn die Überstundenzahl und der Bemessungszeitraum angegeben sind
In Betrieben mit flexibler Arbeitszeit bzw. Gleitzeitregelung werden Überstunden durch die Bildung von Gleitzeitkonten abgefangen. Der Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, angesparte Arbeitszeit auszugleichen durch Freizeit. Eine Vergütung erfolgt in der Regel nicht. Details können durch Arbeitsverträge definiert werden.
Das Arbeitszeitgesetz legt die normale Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden pro Werktag - das schließt den Samstag ein - fest. Auf diese Weise sind regulär 48 Stunden erlaubt. In besonderen Situationen dürfen maximal 10 Stunden pro Tag, d.h. 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten sind nur möglich, wenn Ruhezeiten vorgesehen sind.
In manchen Tarif- oder Arbeitsverträgen sind Zuschläge vereinbart oder branchenüblich. Als angemessen werden 25 Prozent an Werktagen und 50 Prozent an Sonn- und Feiertagen gesehen. Hier gilt das Gewohnheitsrecht. Die Zuschläge gelten auch bei Freizeitausgleich.
Die Anordnung von Mehrarbeit erfordert die Zustimmung des Betriebsrats. Er kann dabei über sein Initiativrecht die Einführung einer Überstunden-Obergrenze vorschlagen, über die zu verhandeln ist.
Anzeigen: Kostenloses Girokonto, Jobbörse - Stellenangebote - Jobsuche, Browsergames, Betriebswirtschaftslehre Studieren, Suchmaschinenmarketing, Umzug - Preisvergleich - Umzugsanbebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Nähe.