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Studentenjob, Ferienjob

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Studentenjobs bieten die Möglichkeit, sich in den Semesterferien, aber auch in einem Nebenjob während des Studiums, etwas hinzuzuverdienen und Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln. Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der momentan Student ist.

Ein Studentenjob liegt vor, wenn:

  • das Studium hauptberuflich ausgeübt wird und der Job nebenberuflich
  • keine Beiträge für die Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen
  • die Arbeitszeiten beschränkt sind
    • kurzfristige Beschäftigung von maximal 2 Monaten hintereinander bzw. 50 Arbeitstagen pro Jahr oder
    • ein 400-Euro-Job oder
    • die Wochenarbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt oder
    • der Job nur in den Semesterferien ausgeübt wird

Möglichkeiten für Studentenjobs:

  • als Hilfskraft (Hiwi) an Lehrstühlen, Bibliotheken und Rechenzentren von Hochschulen
    • Verwaltungsaufgaben
    • IT-Aufgaben
    • Forschung und Lehre
    • Zuarbeit von Professoren
    • Betreuung von Labors
    • Leitung von Tutorien
    • Mitarbeit an Forschungsprojekten
  • als studentische Berater
  • als Arbeitnehmer in Hilfsorganisationen oder Unternehmen in In- und Ausland, z.B. als Werkstudent oder in Callcentern oder in der Gastronomie

Formen von Studentenjobs

Studentenjob und Steuer:

  • Bei einem Minijob mit einem monatlichen Einkommen von maximal 400 Euro fallen für den Studenten keine Steuern und Abgaben für die Sozialversicherung an. Für die Steuern und die Sozialversicherung kommt der Arbeitgeber mit einer Pauschale auf
  • Generell gilt ein jährlicher Steuerfreibetrag von 7.664 Euro. Ein Einkommen bis zu diesem Betrag muss nicht versteuert werden
  • Über die Einkommensteuererklärung können Sie auf Ihr Einkommen Kosten gegenrechnen. In diesen Fällen erhöht sich das steuerfreie Einkommen. Zu diesen Kosten gehören:
    • Arbeitnehmerpauschbetrag für Fahrkosten, Arbeitskleidung usw. von 920 Euro
    • Vorsorgepauschale von 2.140 Euro
    • Sonderausgabenpauschale von 36 Euro ohne Nachweis, mit Belegen bis zu 4.000 Euro. Dazu zählen Semesterbeiträge, Literaturkosten, Studiengebühren, Kirchensteuer

Sozialversicherung und Studentenjob:

  • Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sind fällig, wenn monatlich mehr als 400 Euro verdient wird
  • Studenten, die mehr als 400 Euro pro Monat verdienen und in der Familienversicherung krankenversichert sind, müssen die studentische Pflichtversicherung in Anspruch nehmen
  • Es besteht Unfallversicherungsschutz. Beiträge müssen nicht bezahlt werden

Ansprüche bei einem Studentenjob:

Tipps, Checkliste

  • Überlegen Sie sich bei der Suche nach einem Studentenjob, was für Sie Priorität hat: ein möglichst hohes Einkommen oder eher eine verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit wie evt. in einem Praktikum
  • Bedenken Sie bei der Aufnahme eines Studentenjobs, dass Sie auch noch genügend Zeit für Ihr Studium haben
  • Achten Sie bei Abschluss Ihres Arbeitsvertrags auf die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Einkommen, Vertragsdauer
  • Gerade an Universitäten sind die Arbeitsverträge für studentische Hilfskräfte häufig auf einige Monate begrenzt
  • Bedenken Sie bei studentischen Hilfsjobs genau, wo Sie arbeiten wollen. Wenn Sie dort arbeiten, wo Sie auch Ihre Prüfungen machen wollen, geraten Sie schnell in Abhängigkeitsverhältnisse
  • Machen Sie eine Steuererklärung und führen Sie Ihre tatsächlichen Kosten auf. Liegen diese oberhalb der Pauschalen, werden Ihnen diese bei Nachweis angerechnet
  • Ein Minijob bleibt beim Arbeitnehmer steuerlich unberücksichtigt
  • Achten Sie darauf, mit Ihrem Einkommen nicht den Erhalt von Kindergeld für sich zu gefährden. Dafür darf das Einkommen mit angerechneten Kosten nicht mehr als 7.680 Euro im Jahr betragen
  • Bestehen Sie auf der Ausstellung eines Arbeitsvertrages
  • Lassen Sie sich für jede Tätigkeit ein Arbeitszeugnis ausstellen
  • Nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich zu bewerben, also auch mit einer Initiativbewerbung. Reichen Sie mit Ihrer Bewerbung auch die Immatrikulationsbescheinigung, die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsnummer mit ein. Die bekannten Jobbörsen listen auch Studentenjobs auf. Darüberhinaus gibt es an den Hochschulen häufig selbst Vermittlungsinstitutionen für Studentenjobs
  • Wenn Sie einen Studentenjob als freier Mitarbieter ausüben, müssen Sie darauf achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt
  • Achten Sie darauf, Ihre BAföG-Leistungen nicht zu verlieren. Danach können Sie maximal 4.800 Euro jährlich hinzuverdienen oder 400 Euro pro Monat, ohne dass dieses Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Diese Grenze wird durch Werbungskosten und Sozialpauschale noch erhöht

Informationsquellen

Literatur