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Ein Heimarbeiter definiert sich ursprünglich dadurch, dass er wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist, seine Arbeitszeit jedoch frei einteilen kann, über den Umfang seiner Arbeit frei bestimmt - kein Direktionsrecht des Auftraggebers - und seinen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung oder an selbst bestimmter Arbeitsstätte hat. Deshalb handelt es sich um arbeitnehmerähnliche Selbständige. Diese sind durch das Heimarbeitsgesetz geschützt. Der Arbeitgeber stellt das erforderliche Material bereit und ist Eigentümer des hergestellten Produkts. Die Entlohnung erfolgt durch Mindestentgelte je Stunde oder pro Stück. Die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen überwachen die Gewerbeaufsichtsämter.
Neben dieser Gruppe der unselbständigen Heimarbeiter gibt es die selbständig tätigen Heimarbeiter. Sie bieten Ihre Produkte und Dienstleistungen als Unternehmer, z.B. als Freiberufler an. Dazu gehören auch die Hausgewerbetreibenden. Abgerechnet wird auf Honorarbasis, auf Stundenbasis oder über Stückpreise.
Inzwischen werden auch Arbeitnehmer, die in einem Home-Office arbeiten bzw. für die ein Telearbeitsplatz eingerichtet wurde, umgangssprachlich als Heimarbeiter bezeichnet.
Tätigkeiten für Heimarbeit sind z.B. Kugelschreiber zusammen bauen, Telefonakquise, Programmiertätigkeiten, Schreib- und Übersetzungsdienste. Die Aufzählung zeigt, dass im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen Heimarbeit v.a. einfachste Arbeiten umfasste, mittlerweile auch anspruchsvolle Aufgaben aufgrund der modernen technischen Möglichkeiten von zuhause aus durchgeführt werden können.
Besonders gut für qualifizierte Heimarbeit eignen sich Tätigkeiten wie Übersetzungen. So können die zu übersetzenden Texte elektronisch übermittelt werden. Die Übersetzer arbeiten dann zuhause, wobei sie sich wiederum der Hilfe weiterer spezialisierte Fachkräfte oder Wörterbücher bzw. Online-Portale bedienen. Auf diese Weise entstehen mittlerweile viele juristische Übersetzungen für Unternehmen und Behörden.
Heimarbeit suchen:
Heimarbeit kann als Nebenjob oder Minijob für einen Nebenverdienst ausgeübt werden, aber auch als Haupttätigkeit.
Vorteile von Heimarbeit:
Heimarbeit ist aufgrund der technischen Möglichkeiten auf die unterschiedlichsten Tätigkeiten anwendbar. Diese können Dienstleistungen wie Telefonakquise, Buchhaltung, Journalismus, Übersetzungsdienste, Programmierertätigkeiten sein oder auch ein eigenes Geschäft als Friseur oder Tagesmutter, aber auch ein Vertriebsunternehmen, z.B. als eBay-Händler.
Abhängig von der Art Ihrer Heimarbeit, also ob angestellt oder selbständig, müssen Sie sich um Rechtsform, Sozialversicherung, Verträge, Steuern usw. kümmern. Wenn Sie angestellt sind gelten für Sie die gleichen Regeln wie für normale Mitarbeiter, also Kündigungs-, Mutter-, Arbeitsschutz und Sie haben die gleichen Ansprüche bzgl. Urlaub, Einkommen, Sozialleistungen. Bei unselbständiger Heimarbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.
Ansprüche eines unselbständigen Heimarbeiters: