Die gesetzliche Sozialversicherung - ArbeitsRatgeber
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Die gesetzliche Sozialversicherung

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Definition, Erklärung

Die Sozialversicherung in Deutschland basiert auf dem Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs und ist im wesentlichen eine Pflichtversicherung. Sie dient dazu, auf Basis des Prinzips der Solidargemeinschaft finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfällen und im Alter zu geben. Sie finanziert sich vor allem durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Beiträge werden direkt von den Einkommen der Arbeitnehmer einbehalten und durch den Arbeitgeber abgeführt. Die Sozialversicherung teilt sich in verschiedene Versicherungen auf, deren Träger öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Dazu gehören:

Die Versicherungen sind verpflichtet, die versicherungspflichtigen Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand als Mitglied aufzunehmen. Die pflichtversicherten Mitglieder zahlen Pflichtbeiträge, die durch die Beitragssätze der Sozialversicherung vorgegeben sind. Dabei handelt es sich meistens um Prozentsätze, die sich auf das Einkommen beziehen. Die Leistungen der Sozialversicherung teilen sich auf die einzelnen Träger auf:

Mitglieder in der Sozialversicherung sind in der Regel alle Arbeitnehmer. Detaillierte Informationen über die Versicherten, Beiträge und Leistungen finden Sie bei den Stichworten zu den jeweiligen Versicherungen.

Für Minijobber und bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, also Tätigkeiten mit weniger als 50 Arbeitstagen bzw. 2 Monaten pro Jahr, gelten besondere Regelungen.

Eine besondere Form der Sozialversicherung ist die Künstlersozialversicherung, die durch die Beiträge von selbständigen Künstlern und Publizisten sowie durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen finanziert wird.

Tipps, Checkliste

Arbeitgeber:

Arbeitnehmer:



Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 09.09.2008

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