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Die Sozialversicherung in Deutschland basiert auf dem Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs und ist im wesentlichen eine Pflichtversicherung. Sie dient dazu, auf Basis des Prinzips der Solidargemeinschaft finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfällen und im Alter zu geben. Dementsprechend teilt sie sich in verschiedene Versicherungen auf, deren Träger öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Dazu gehören:
Die Finanzierung erfolgt nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich prozentual auf das Nettoeinkommen beziehen. Mit Ausnahme der Unfallversicherung, die komplett durch den Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft bezahlt wird, werden die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel (Ausnahme: bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer 50,45 Prozent) jeweils zur Hälfte von den Arbeitnehmern und -gebern getragen. Die Beiträge werden direkt von den Einkommen der Arbeitnehmer einbehalten und durch den Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen abgeführt. Die Krankenkassen leiten die anteiligen Beiträge an die Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Die Höhe der Beiträge wird bei der Kranken- und Unfallversicherung durch die Selbstverwaltung und bei Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung durch den Gesetzgeber festgelegt. Bei der Selbstverwaltung werden ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bei der sog. Sozialwahl gewählt, die bei der Erledigung der Aufgaben der Sozialversicherungsträger mitarbeiten.
Die Versicherungen sind verpflichtet, die versicherungspflichtigen Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand als Mitglied aufzunehmen. Mitglieder in der Sozialversicherung sind in der Regel alle Arbeitnehmer. Selbständige sind von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Sie können also eine private Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Detaillierte Informationen über die Versicherten, Beiträge und Leistungen finden Sie bei den Stichworten zu den jeweiligen Versicherungen (s.o.).
Die Leistungen der Sozialversicherung teilen sich auf die einzelnen Träger auf:
Für Minijobber und bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, also Tätigkeiten mit weniger als 50 Arbeitstagen bzw. 2 Monaten pro Jahr, gelten besondere Regelungen.
Eine besondere Form der Sozialversicherung ist die Künstlersozialversicherung, die durch die Beiträge von selbständigen Künstlern und Publizisten sowie durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen finanziert wird.
Arbeitgeber:
Arbeitnehmer: