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Häufiger als vermutet, kommt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. So fühlten sich etwa 2/3 aller Frauen in ihrem Berufsleben bereits einmal belästigt, aber auch Männer können Opfer eines sexuellen Übergriffs sein. Dazu zählen Hinterherpfeifen, Anstarren, Bemerkungen sexuellen Inhalts, körperliche Berührungen, Aufdrängen sexueller Handlungen, unerwünschte Einladungen mit eindeutigen Inhalten, das Zeigen pornografischer Darstellungen, Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung bzw. Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen bis hin zu Vergewaltigung. Die betroffene Person empfindet diese als beleidigend oder fühlt sich in ihrer Würde verletzt.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Belästigungen können am Arbeitsplatz, in Kantinen, Pausenräumen, Treppenhäusern, Fluren, auf Veranstaltungen und Betriebsausflug und Betriebsfeiern wie Weihnachtsfeiern oder im Karneval sowie bei Dienstreisen stattfinden. Opfer sind häufig Frauen mit geringer Sozialisation und dementsprechend wenig Unterstützung im Kollegenkreis und andererseits mit einem hohen Abhängigkeitsverhältnis. Aber auch Frauen, die als Konkurrenten von Männern auftreten, sind betroffen. Das heißt, dass die sexuelle Belästigung gezielt als Mittel zur Diskriminierung, Demütigung und Machtausübung eingesetzt werden kann.
Die Folgen sind Schamgefühle, Angstzustände, Schlafstörungen, Alpträume, Essstörungen bis hin zu Arbeitsunfähigkeit.
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