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Als Schichtarbeit werden Arbeitsverrichtungen zu wechselnden Tageszeiten verstanden. Abhängig von der Lage der Arbeitszeit im Tagesablauf spricht man von Tages-, Nacht-, Früh- oder Spätschicht. Dabei teilen sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz, der inflogedessen länger mehr als 8 Stunden besetzt ist. In vielen Unternehmen, in denen Maschinen rund um die Uhr laufen oder in denen Serviceleistungen erbracht werden, die nicht nur während des Tages nachgefragt werden, wird Schichtdienst geleistet. Dazu zählen Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr genauso wie Produktionsbetriebe, Rechenzentren, Gaststätten- und Hotelbetriebe, die Medienbranche, Bergwerke und Callcenter. Um diese Leistungen zu erbringen, arbeiten die Mitarbeiter in mehreren Schichten oder Diensten. Aufgrund der Ausweitung von Dienstleistungen, z.B. verlängerten Ladenöffnungszeiten ist eine Ausweitung von Schichtarbeit festzustellen.
Dabei gibt es verschiedene Systeme, die vom klassischen Zwei- und Dreischichtbetrieb bis hin zum Fünfschichtbetrieb, zu Gruppenkombinationen und individuellen Planungen reichen. Die generellen Regelungen zur Schichtarbeit sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Die speziellen Ausprägungen einschließlich Arbeitszeiten und Zuschlägen regeln Tarifverträge bzw. bezogen auf die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen Betriebsvereinbarungen.
Die Schichtarbeit, v.a. die Schichten, die in die Nachtzeiten hineinragen, stellt eine besondere physische und psychische Belastung dar. Erkrankungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Herz-Kreislauferkrankungen und Magengeschwüre sind bei den "Schichtlern" häufiger als sonst festzustellen. Die Freizeit und die Zeit mit der Familie und mit Freunden leidet in manchen Fällen, was sich negativ auf die Work-Life-Balance auswirkt. Auch steigt das Unfallrisiko während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch Müdigkeit und unzureichenden Schlaf. Andererseits werden Schichtarbeit und das Erbringen längerer Schichten gerne geleistet, da danach mehr freie Tage zur Verfügung stehen und in Form von Zuschlägen mehr Einkommen erzielt wird.
Um die Nachteile der Schichtarbeit zu minimieren, hat sich vielfach ein Wechsel der Schichten eingebürgert. Zum Beispiel arbeitet man 5 Tage in der Frühschicht und dann nach 2 freien Tagen 5 Tage in der Mittagsschicht. Zunehmend werden auch Modelle eingesetzt, bei denen ein Schichtwechsel alle 2 Tage erfolgt.
Schichtarbeit kann durch den Arbeitgeber angeordnet werden, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Schwerbehinderte sind nicht generell von Schichtarbeit befreit oder ausgeschlossen, allerdings kann ein Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit bestehen, der eine Befreiung von der Schicht sinnvoller macht. Keine Ansprüche auf veränderte Bedingungen bei Schichtarbeit haben dagegen Frauen, wenn sie schwanger sind.
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