Saisonkurzarbeitergeld statt Winterausfallgeld - ArbeitsRatgeber
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Saisonkurzarbeitergeld

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Definition, Erklärung

Seit dem 1. April 2006 ist das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Kraft. Thema deses Gesetzes ist das Saisonkurzarbeitergeld. Damit sollen Zeiten der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden. Vor allem in der Baubranche werden Arbeitnehmer aufgrund der Witterung und/oder fehlender Aufträge entlassen und im Frühjahr wieder eingestellt. Das saisonale Kurzarbeitergeld ersetzt das bisher geltende Schlechtwettergeld bzw. des Winterausfallgeld. Die Leistungen werden durch die deutsche Arbeitslosenversicherung finanziert.

Das Prozedere des Saison-Kurzarbeitergeldes regeln Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge. Es unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die generellen Voraussetzungen für die Zahlung sind:

Die Leistungen sind:

Die bezugsberechtigten Branchen sind:

Tipps, Checkliste



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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