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Saisonarbeit

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

In vielen Branchen ist die Arbeit ohne Saisonarbeiter gar nicht zu bewältigen. Besonders in der Landwirtschaft, z.B. bei der Spargel- und Erdbeerernte sind die Helfer z.B. aus Polen, Rumänien, Bulgarien oder anderen Ländern unverzichtbar. Bei der Saisonarbeit handelt es sich grundsätzlich um zeitlich befristete Arbeit. Saisonarbeiter können Inländer und Ausländer sein. Die Arbeitsagentur achtet darauf, dass inländische Arbeitskräfte, v.a. Arbeitslose mit höherer Priorität vermittelt werden als ausländische.

Saisonarbeit-Jobs gibt es in den Branchen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gartenbau
  • Gastronomie, d.h. Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Wein- und Hopfenernte
  • Sägewerke
  • Schaustellergewerbe

Keine Saisonarbeit ist möglich in der Pflegebranche. Ausländische Pflegekräfte sind hier nur auf Basis von Dienstleistungsverträgen oder bei Selbständigkeit der Pflegekraft möglich.

Kennzeichen einer Saisonarbeit:

  • Die Dauer ist auf maximal 6 Monate pro Kalenderjahr begrenzt. Bei Schaustellergehilfen sind maximal 9 Monate möglich
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bei Vermittlung über Partnerarbeitsverwaltungen
  • Wöchentliche Arbeitszeit ist mindestens 30 Stunden bei durchschnittlich 6 Stunden/Tag
  • Der Saisonarbeiter ist sozialversicherungspflichtig, d.h. bei Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Beschäftigungsdauer beträgt weniger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage
  • Saisonarbeiter in Deutschland müssen aus Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakischer Republik, Slowenien, Tschechischer Republik, Ungarn, Kroatien stammen. Nur für diese Länder bestehen in Deutschland Vermittlungsabsprachen, die das Verfahren, die Auswahl und die Vermittlung von Saisonarbeitern regeln

Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach Tarifvertrag.

Saisonarbeit gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern, wie Schweiz, Österreich oder Italien.

Tipps, Checkliste

  • Auch als Saisonarbeiter sollten Sie die Sprache des Landes sprechen, in dem Sie arbeiten wollen. In manchen Ländern, wie z.B. Italien ist fließendes Italienisch meist Voraussetzung für einen Job
  • Informieren Sie sich vor Annahme einer Saisonarbeit über die jeweiligen Bestimmungen in diesem Land. In der EU wird eine Arbeitserlaubnis benötigt, in anderen Ländern zusätzlich evt. ein Visum
  • In anderen Ländern als in Deutschland werden Jobs auch in weiteren Branchen, v.a. im Tourismus, angeboten
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, inwieweit für Unterkunft und Verpflegung gesorgt wird. In Deutschland hat der Arbeitgeber grundsätzlich feste Unterkünfte bereit zu stellen
  • Bewerben Sie sich direkt bei den entsprechenden Arbeitgebern, z.B. bei Hotels, Bauernhöfen, Skischulen
  • Seien Sie vorsichtig bei Tätigkeiten ohne Arbeitsvertrag. Sie genießen dann keinen Versicherungsschutz wie Unfallversicherung. Außerdem arbeiten Sie dann illegal
  • Saisonarbeiter in Deutschland müssen den Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit beim Arbeitgeber vorlegen. Die Formulare erhalten Sie bei den Arbeitsämtern, auch im Ausland oder auch beim Arbeitgeber
  • In Deutschland übernimmt die Vermittlung ausländischer Saisonarbeiter die Bundesagentur für Arbeit
  • Die Arbeitsagenturen überprüfen die Arbeits- und Lohnbedingungen, die dem jeweiligen Tarifvertrag entsprechen bzw. ortsüblich  sein müssen

Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil 16 Sa 1032/09 vom 08.02.2010
    Saisonarbeit darf vertraglich befristet werden

Informationsquellen

Literatur