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Rundfunkgebührenbefreiung

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitslosigkeit

Definition, Erklärung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) erfolgen. Dies gilt auch für die TV-Gebühren. Zu den Rundfunkgeräten gehören Radio, Fernseher, internetfähige Computer, die zum Empfang bereit gehalten werden. Diese Geräte sind gebührenpflichtig, auch wenn sie in Ferienwohnungen oder im Wohnwagen stehen. Die Gebühren sind jeweils für 3 Monate zu bezahlen.

Eine Befreiung ist möglich für:

  • Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen
  • Empfänger von Hartz IV-Leistungen, d.h. von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG-Bezieher), Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, solange diese nicht bei den Eltern leben
  • Empfänger von Pflegezulagen
  • Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF, Blinde mit dem Merkzeichen BL und Gehörlose mit dem Merkzeichen GL
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Personen, die Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bekommen
  • Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen steuerlichen Freibetrag erhalten

Das brauchen Sie, um Ihren Anspruch zu begründen:

  • Sozialhilfeempfänger: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hartz IV-Empfänger: Bescheinigung über Leistungsbezug oder Bewilligungsbescheid über Bezug von ALG II oder Sozialgeld
  • Schwerbehinderte: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  • BAföG-Bezieher bzw. Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten: BAföG-Bescheid, Bewilligungsbescheid
  • Asylbewerber: Bewilligungsbescheid
  • Als Nachweis für den Anspruch auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren werden nicht anerkannt:
    • Rentenbescheid, auch wegen Erwerbsunfähigkeit
    • Wohngeldbescheid
    • Arbeitslosengeldbescheid
    • Bescheid über Pflegegeld nach den Pflegestufen
    • Einkommensnachweise
    • Mietvertrag
    • Kontoauszüge

Neben der Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren können diese Personen auch einen Antrag auf Telefongebührenermäßigung stellen. Sie bekommen in diesem Fall den sogenannten Sozialtarif der Telekom.

Höhe der Befreiung:

  • Erlass der Rundfunkgebühr: 5,76 €/Monat
  • Erlass der Fernsehgebühr: 17,98 €/Monat
  • Erlass der Einheitsgebühr für ein Hörfunk- und Fernsehgerät: 17,98 €/Monat
  • Erlass der Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte, z.B. Fernsehen über PC: 5,76 €/Monat

Antragstellung:

Sie sollten einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch haben. Die vorsorgliche Antragstellung garantiert Ihnen eine Gebührenbefreiung sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühr erfolgt ab dem 1. des Folgemonats, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist.

Tipps, Checkliste

  • Die Antragsformulare erhalten Sie bei den Gemeinden oder bei der GEZ
  • Stellen Sie den Antrag bei der GEZ. Dazu müssen Sie dem Antrag einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder als beglaubigte Kopie beifügen. Sie können auch eine einfache Kopie mitschicken, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat
  • Vergessen Sie nicht, den Antrag eigenhändig und mit Datum zu unterschreiben
  • Der Antrag mit Unterschrift und Nachweisen ist schriftlich an die GEZ zu richten
  • Die Befreiung erfolgt mit Bewilligung des Antrags. Der Befreiungszeitraum beginnt mit dem Datum des Eingangs des Befreuungsantrags. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich
  • Eine Befreiung von den Gebühren ist auch möglich, wenn Sie längere Zeit (mehr als 1 Monat) abwesend sind. Dazu können Sie sich per Fax bei der GEZ abmelden
  • Fallen die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung weg, müssen Sie dieses der GEZ unverzüglich mitteilen
  • Für den Antrag müssen Sie Ihre Teilnehmernummer, persönliche Daten wie Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand, bereits bei der GEZ angemeldete Geräte, den Antragsteller und Ihre Befreiungsvoraussetzungen angeben

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur