Arbeitsleben > Arbeitnehmer |
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Als Arbeitnehmer ist definiert, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist." (siehe Rechtswörterbuch.de). Sobald ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird, wird demnach der Arbeitssuchende zum Arbeitnehmer. Er stellt seine Arbeitsleistung gegen Bezahlung dem Arbeitgeber zur Verfügung. Damit unterscheidet er sich vom Selbständigen, der in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht.
Die Abgrenzung zum Selbständigen ist allerdings nicht immer einfach, z.B. bei der Scheinselbständigkeit. In manchen Föllen ist strittig, wer als Arbeitnehmer zählt. Dies hängt von der Betrachtungsweise ab. So ist z.B. ein Geschäftsführer arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer, durchaus aber sozialrechtlich, da er ebenfalls Beiträge an die Sozialversicherung abführt und dementsprechend z.B. Arbeitslosengeld beziehen kann.
Zu den Arbeitnehmern zählen (im weiteren Sinn):
Nicht als Arbeitnehmer zählen Erwerbstätige bzw. Beschäftigte, wie:
Arbeitnehmerähnliche Personen sind:
Charakteristiken für einen Arbeitnehmer:
Besondere Gruppen von Mitarbeitern, die besonderen Schutz im Unternehmen genießen:
Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in Gesetzen geregelt. Generell gehören dazu:
Rechte des Arbeitnehmers:
Pflichten des Arbeitnehmers:
Verstoßt der Arbeitnehmer gegen eine seiner Pflichten, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Diese ist in der Regel eine Voraussetzung für eine Kündigung.
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